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Asylrelevante Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 3. & 4.12.2015

Abschiebungen nach Afghanistan und weitere Beschleunigung der Asylverfahren

Die 203. Innenministerkonferenz beschließt, dass Rückführungen nach Afghanistan derzeit wieder generell möglich sind. Zudem beschließt sie folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren: Erhöhung der Kapazitäten des BAMF, Einrichtung weiterer Außenstellen und besonderer Entscheidungszentren, Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden sowie die Abschaffung der Möglichkeit für bestimmte Asylantragsteller die Fluchtgründe schriftlich darzulegen.

Die Innenministerkonferenz tagt halbjährlich und hat am 4. Dezember 2015 folgende Beschlüsse gefasst, die für die Flüchtlings- und Asylpolitik relevant sind.

1. Während der Anerkennung der Sicherheitslage in Afghanistan und dem Beschluss das bilaterale Polizeiprojekt mit Afghanistan weiterzuführen und somit weiterhin bis zu 50 PolizeibeamtInnen nach Afghanistan zu schicken beschließt die IMK, dass:

„die Sicherheitslage in Afghanistan in einigen Regionen eine Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger grundsätzlich erlaubt“ (TOP 5, Abs.3)und weiter, dass eine Abschiebung möglich ist, „wenn nicht im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dagegen sprechen“ (TOP 5, Abs.5).

Dadurch wird die Ankündigung, dass Abschiebungen nach Afghanistan wieder vermehrt durchgeführt werden bekräftigt. Zur besseren Umsetzung der Abschiebungen sucht die IMK verbindliche Absprachen mit UNHCR, IOM sowie der afghanischen Regierung zu vereinbaren.

2. Die IMK beschließt zudem weitere Maßnahmen mit dem Ziel die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen. Dafür sollen die Kapazitäten des BAMF erhöht werden, weitere Außenstellen sowie besondere Entscheidungszentren eingerichtete werden und ein verbesserter Datenaustausch zwischen den Behörden ermöglicht werden (weitere Details im Artikel „Die BÜMA wird zum Ankunftsnachweis").

Allerdings beschließt die IMK auch die schriftlichen Asylverfahren, von denen bisher Geflüchtete mit sogenannter guter Bleibeperspektive aus den Ländern Syrien, Eritrea und Irak profitiert haben, abzuschaffen und „alle Schutzsuchenden künftig einer Einzelfallprüfung mit mündlicher Anhörung vor der Entscheidung über den Asylanrtag zu unterziehen sind“. Die IMK beschließt, dass dies die Verfahrensdauer nicht verlängern soll. Dies steht der Begründung des BAMF vom 23. Juli 2015 entgegen, das argumentiert: „Die Verfahrensbeschleunigung kommt zustande, indem auf ein persönliches Anhörungsgespräch zwischen Asylbewerbern und Entscheidern verzichtet wird [und ermöglicht wird, die] Fluchtgründe schriftlich darzulegen.“ Der Artikel wurde inzwischen von der Seite des BAMF entfernt.

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