Soziales: Unterbringung

Auch Familien aus "Sicheren Herkunftsländern" sollen maximal sechs Monaten in der Erstaufnahme bleiben

Änderung des § 47 AsylG in Kraft getreten

Im Rahmen der jüngsten Gesetzesänderungen ist auch die maximale Dauer der Pflicht zur Wohnsitznahme in der Erstaufnahme neu geregelt worden. Die Neuregelung bringt eine Verbesserung für Familien aus sog. "Sicheren Herkunftsstaaten" (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien). Diese waren bis jetzt verpflichtet, bis zum Abschluss des Asylverfahrens und im Falle einer Ablehnung bis zur Ausreise, in der Erstaufnahme zu wohnen. Nun sollen sie nicht länger als sechs Monate dort wohnen müssen. Die Regelung betrifft allerdings nur Minderjährige sowie ihre Eltern und Geschwister. Der Flüchtlingsrat hat im Rahmen des Projekts "Welcome2BW" ein Informationsblatt in mehreren Sprachversionen entworfen, und außerdem einen Musterantrag auf Verlegung für Personen, die auch nach sechs Monaten keinen Transfer bekommen haben.

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Materialien zum Thema junge Geflüchtete in Gastfamilien

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder hat verschiedene Materialien zum Thema geflüchtete Jugendliche in Gast- und Pflegefamilien zusammengestellt. Diese sind auf der Homepage des Kompetenzzentrums abrufbar.

Themenseite des BumF liefert Informationen zum Übergang in die Volljährigkeit

Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das 18. Lebensjahr erreichen, hat dies oft viele rechtliche und tatsächliche Konsequenzen. Hierzu gehören der Wegfall der Vormundschaft, die Verfahrensfähigkeit im asyl- und aufenthaltsrechtlichem Verfahren und oft auch der Wegfall der Jugendhilfe. Der Bundesfachverband hat eine Themenseite erstellt, welche sich dem Übergang von unbegleitetenden minderjährigen Flüchtlingen in die Volljährigkeit widmet. Sie zeigt auf, wo die Problematiken liegen und gibt Hinweise darauf, wie man die jungen Volljährigen bei diesem Übergang unterstützen kann.

Mindeststandards zum Schutz von traumatisierten Geflüchteten in Flüchtlingsunterkünften

Die "Initiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" vom Bundesfamilienministerium und UNICEF hat mit Beteiligung der BAfF e.V. ergänzend zu den "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen Flüchtlingsunterkünften" einen Annex zur besonders vulnerablen Gruppe der Menschen mit Traumafolgestörungen veröffentlicht. Nachzulesen unter Annex 3:

Fehlen verbindlicher Standards macht sich bemerkbar

Abschlussbericht der Lagertour 2017/18

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat zwischen Oktober 2017 und Februar 2018 Geflüchtetenunterkünfte (vor allem Gemeinschaftsunterkünfte) im ganzen Land besucht, um sich ein Bild von der aktuellen Unterbringungssituation zu machen. Es wurden insgesamt 26 Unterkünfte in 13 Stadt- und Landkreisen besucht. Dabei wurde darauf geachtet, alle Regionen des Landes sowie Großstädte, Kleinstädte und kleine Gemeinden zu berücksichtigen. Auch wenn diese Untersuchung nicht den Anspruch erheben kann, repräsentativ zu sein, gehen aus Sicht des Flüchtlingsrats einige wichtige Erkenntnisse daraus hervor.

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Privatsphäre und Verhältnis zwischen Personal und Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften

Ergebnisse einer Studie des Instituts für Menschenrechte

Gemeinschaftsunterkünfte zeichnen sich häufig durch eine eingeschränkte Privatsphäre aus. Sozialarbeiter*innen und Unterkunftsleitungen sollen hier, unter häufig schwierigen Bedingungen, sowohl ein möglichst harmonisches Zusammenleben organisieren als auch die Bedürfnisse und Rechte der einzelnen Bewohner*innen achten.

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Studie zu Auswirkungen der Wohnsitzauflage nach § 12a AufenthG

Anlässlich der Pläne, eine landesweite Wohnsitzauflage in Sachsen einzuführen, befasste sich eine Studie des Mercator Forums Migration und Demokratie an der Technischen Universität Dresden mit der Ausgestaltung und Zielsetzung von Wohnsitzauflagen gemäß § 12a AufenthG. Unter anderem kommt die Studie zu dem Schluss, dass Wohnsitzauflagen nicht als singuläres Instrument bei der Integration eingesetzt werden sollen, da "Integration ein multidimensionaler Prozess [sei], der nur bedingt politisch steuerbar ist".

Arbeitshilfe zur Vorbereitung zukünftiger Pflegeeltern

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder hat eine Arbeitshilfe zur Vorbereitung von zukünftigen Pflegeeltern herausgegeben. Diese gibt Impulse, Anregungen und Orientierung, wie die Vorbereitungsphase auf ein Pflegeverhältnis - von der ersten Information für interessierte Personen bis hin zur gemeinsamen Entscheidung - gestaltet werden kann. Die Broschüre kann auf der Homepage des Kompetenzzentrum Pflegekinder bestellt werden.
Als Download stehen dort außerdem die schon etwas ältere Handreichung „Jugendliche Flüchtlinge in Gastfamilien“ und die Bibliographie „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kinderflüchtlinge, Kindersoldaten“ zur Verfügung.

Deutsches Institut für Menschenrechte beklagt Missstände in Flüchtlingsunterkünften

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) kritisiert in seinem Menschenrechtsbericht 2017 die Missstände in deutschen Flüchtlingsunterkünften. Der Bericht spricht dabei vor allem die Schwierigkeiten für Geflüchtete mit Behinderung und die Rahmenbedingungen des Lebens in Flüchtlingsunterkünften an. Vielfach würden Grund- und menschenrechtliche Standards in Unterkünften nicht eingehalten und besonders schutzbedürftige Geflüchtete würden nicht ausreichend geschützt und unterstützt.

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BICC veröffentlicht Studie zu Konflikten in Unterkünften für Geflüchtete

Das Bonn International Center for Conversion (BICC) führte eine Studie zu Konflikten in Flüchtlingsunterkünften durch und entwickelte darauf basierend Konfliktvermeidungsstrategien und Empfehlungen für ein friedliches gemeinsames Zusammenleben. Hierfür wurden über 30 Unterkünfte in Nordrhein-Westfalen untersucht und Gespräche mit Einwohnern und verschiedenen Angestellten geführt. Die Handlungsempfehlungen sind nun in acht Sprachen verfügbar.