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Privatsphäre und Verhältnis zwischen Personal und Bewohner*innen in Gemeinschaftsunterkünften

Ergebnisse einer Studie des Instituts für Menschenrechte

Gemeinschaftsunterkünfte zeichnen sich häufig durch eine eingeschränkte Privatsphäre aus. Sozialarbeiter*innen und Unterkunftsleitungen sollen hier, unter häufig schwierigen Bedingungen, sowohl ein möglichst harmonisches Zusammenleben organisieren als auch die Bedürfnisse und Rechte der einzelnen Bewohner*innen achten.
Die Studie des Instituts für Menschenrechte zeigt, dass dies sowohl bei der Organisation der Unterkünfte als auch bei Fragen zur Einhaltung der Privatsphäre und Sanktionierung sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Viele dieser Eingriffe und Sanktionierungen seien aber menschenrechtswidrig. Verantwortlich für die Einhaltung werden zwar zuallererst die zuständigen Ämter gesehen, die Beispiele zeigen aber auch, dass Sozialarbeiter*innen im stressigen Alltag sehr aufmerksam sein müssen, um nicht unwissentlich Menschenrechte zu verletzen. Spezielle Regelungen zur Sanktionierung und Einschränkung der Privatsphäre seien in diesem Zusammenhang zu hinterfragen.

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