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Deutsches Institut für Menschenrechte beklagt Missstände in Flüchtlingsunterkünften

Meldung vom Donnerstag den 7.12.2017

In seinem Menschenrechtsbericht 2017 kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) die fortbestehenden Missstände in deutschen Flüchtlingsunterkünften. Der Bericht, der dem Bundestag vorgelegt wird, konzentriert sich auf die erheblichen Schwierigkeiten, denen geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland ausgesetzt sind, sowie auf die Rahmenbedingungen des Lebens in Flüchtlingsunterkünften. Fehlende Regeln und Standards führten oftmals zu Machtmissbrauch und Willkür durch Mitarbeiter*innen in Unterkünften. Grund- und menschenrechtliche Standards würden vielfach nicht eingehalten. Es mangele weiterhin an einem klaren Verfahren zur Identifikation von besonsders schutzbedürftigen Menschen. Das Institut hält fest, „dass zentrale Menschenrechte bei der Unterbringung Geflüchteter nach wie vor nicht ausreichend geachtet werden.“

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert ebenfalls schon lange die weit verbreitete Praxis der Unterbringung von Schutzsuchenden in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Denn Gemeinschaftsunterkünfte erschweren nicht nur die Integration und Teilhabe der Bewohner_innen nachhaltig. Die Unterbringung in solchen Lagern bedeutet außerdem einen starken Eingriff in die Autonomie von Geflüchteten.

Obschon die Beschaffenheit der Gemeinschaftsunterkünfte mitunter deutlich variiert, beeinträchtigt die Unterbringung in diesen provisorischen Orten die Bewohner*innen in gravierender Weise. Das unfreiwillige Zusammenleben von Fremden, von denen nicht wenige unter Traumatisierungen leiden, auf beengtem Raum und für eine unbestimmte Dauer bedeutet für viele Menschen eine psychosoziale Belastung. Hinzu kommen fehlende Privatsphäre, Lärm und Unruhe sowie lange Phasen ohne Beschäftigung. Insbesondere geflüchtete Frauen leiden unter den Bedingungen in den Lagern. Frauen sind dort häufig häuslicher Gewalt, psychischem Druck und sexuellen Übergriffen ausgesetzt; sie fühlen sich in den Lagern oft unsicher und gefährdet.

Durch die oft abgelegene Lage, die spartanische Ausstattung und die Abgrenzung der Einrichtungen durch Zäune und Wachdienste werden die Bewohner*innengesellschaftlich isoliert. Diese häufig markante Trennung zwischen den Bewohner*innen der Unterkünfte und der Nachbarschaft führt dazu, dass Geflüchtete dauerhaft als „Fremde“ stigmatisiert werden, von denen sich die lokale Bevölkerung distanziert. Die Bewohner*innen der Unterkünfte wiederum fühlen sich ausgegrenzt und sind abhängig von Betreuer*innen und Wachpersonal, die — vielfach unkontrolliert – über weitreichende Befugnisse verfügen und eine direkte wie indirekte soziale Kontrolle ausüben. Diese schwierigen Lebensbedingungen, die Ausgrenzung, die strukturellen Gegebenheiten des Asylsystems und der Verlust an Autonomie fördern Konflikte und Spannungen in den Unterkünften. So kann trotz Wachdiensten in den Unterkünften häufig die Sicherheit der Bewohner*innen, insbesondere von Frauen und Kindern, nicht gewährleistet werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert in ihrer Analyse, dass es kaum barrierefreie Unterkünfte gebe. Hilfsmittel und Therapien würden von den Behörden nicht oder nur nach sehr langwierigen Verfahren genehmigt. Darüber hinaus fehlten, so das DIMR, für das Leben in den Unterkünften und das Verhältnis von Mitarbeiter_innen und Bewohner*innen Regeln. Wenn Regeln bestünden, seien diese oft unpräzise und widersprächen sie häufig grund- und menschenrechtlichen Standards. Angesichts fehlender Regeln und Standards hätten die Mitarbeiter*innen einen sehr großen Handlungsspielraum, der oftmals zu Machtmissbrauch und Willkür führe. Es mangele an einer Sensibilisierung der Bewohner_innen für ihre Rechte. Sozialarbeiter*innen, den diese Aufgabe zukomme, seien oftmals mit Aufgaben betraut, für die sie eigentlich nicht zuständig seien. Es fehle an Supervisionen und Fortbildungen, zudem sei der Personalschlüssel nicht angemessen. Mitarbeiter*innen könnten angesichts der hohen Zahl von Geflüchteten, für die sie zuständig seien, ihren Aufgaben oftmals nicht mehr gerecht werden. Diese strukturellen Mängel begünstigten, so das Institut, Machtmissbrauch und Willkür. Besonders misslich sei, dass in den allermeisten Kommunen keine Korrekturmechanismen etabliert seien, es also keine niedrigschwelligen Beschwerdestellen gebe.

Anlässlich der Vorstellung des Berichts fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte zudem, den Familiennachzug wieder uneingeschränkt, also auch für sogenannte „subsidiär Geschützte“, zu ermöglichen. „Das Menschenrecht auf Familienleben darf nicht zum Spielball der Politik werden“, so Beate Rudolf, die Direktorin des Instituts.

Presseberichte
„Gravierende Missstände in Unterkünften“, in: Tagesschau.de vom 6. Dezember 2017.
Institut für Menschenrechte kritisiert Lage in deutschen Sammelunterkünften, in: Deutschlandfunk vom 6. Dezember 2017.
Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland bemängelt, in: ZEIT Online vom 6. Dezember 2017.
DIMR fordert uneingeschränkten Familiennachzug, in: Frankfurter Rundschau vom 6. Dezember 2017.
Menschenrechtsinstitut kritisiert Sammelunterkünfte, in: Der Tagesspiegel vom 6. Dezember 2017.

Der Menschenrechtsreport des DIMR
Deutsches Institut für Menschenrechte, Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Juli 2016 – Juni 2017, Berlin 2017.

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