Härtefallkommission Baden-Württemberg

8. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission BW

HFK bewilligte in 2013 nur knapp jeden zweiten Antrag

Im Jahr 2013 gab es 148 Anträge bei der Härtefallkommission für Baden-Württemberg. Davon wurden laut Bericht der Kommission 43 Anträge im Vorverfahren abgelehnt. Von den 105 von der Kommission geprüften Anträgen wurde in 46 Fällen das Innenministerium als oberste Ausländerbehörde ersucht, eine Aufenthaltserlaubnis nach der Härtefallverordnung zu erteilen. Der Innenminister stimmte in allen diesen Fällen zu. Im Vergleich zum Jahr 2012 sank die Quote der ans Innenministerium gestellten Ersuchen von 65 auf 45%. Begründet wurde dies damit, dass immer mehr Personen einen Härtefallantrag stellten, die kürzer als zwei Jahre im Land seien und noch keine ausreichenden Integrationsleistungen vorzuweisen hätten. Die Maßstäbe der Kommission seien laut dem Vorsitzenden Dr. Edgar Wais nicht strenger geworden.

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Härtefallkommission beklagt Anstieg der Anträge

Zahl der abgelehnten Härtefallanträge steigt ebenfalls

Wie die dpa und verschiedene Zeitungen berichten, sind die Härtefallgesuche bei der Härtefallkommission von Baden-Württemberg im Jahr 2013 auf 150 angestiegen, ca. 50% mehr als im Vorjahr. Der Kommissions-Vorsitzende Dr. Edgar Wais beklagt laut diesen Medienberichten, dass eine steigende Zahl an Anträgen abgelehnt werden müsse, weil von den Betroffenen aufgrund von Arbeitsverboten zu wenig Integrationsleistungen erbracht werden konnten.

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Härtefallkommission erwartet Rückgang an Anerkennungen

Laut Presseberichten erwartet die Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg, dass im Jahr 2013 weniger Härtefallgesuche als bisher angenommen werden. Die Gründe liegen nach Ansicht des Kommissions-Vorsitzenden Edgar Wais darin, dass immer mehr Asylsuchende bereits nach relativ kurzem Aufenthalt ein Härtefallgesuch stellen würden und zu wenige Integrationsleistungen vorweisen könnten. Letzteres sei aber entscheidend.

Letzte Hoffnung Härtefallkommission

Eine deutsch-jüdische Aussiedlerfamilie kämpft um das Aufenthaltsrecht in Deutschland

Ein kurioser Fall oder typisch für das deutsche Ausländerwesen? Eine Frau, die vor über 20 Jahren im Rahmen des Kontingents jüdischer Flüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland kam und längst eine Niederlassungserlaubnis hatte, ging im Jahr 2007 zurück nach Russland, um ihre kranke Mutter zu pflegen. Nach eineinhalb Jahren kehrte sie zurück nach Deutschland mit der Konsequenz, dass die deutschen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis versagten. Der Gerichtsstreit um die Wiederanerkennung des Aufenthaltsrechts, der bis zum BVerfG ging, blieb erfolglos. Am Ende blieb nur die Möglichkeit eines Härtefallgesuchs, über das bisher nicht entschieden ist.

82 Personen erhielten Bleiberecht

Integrationsministerium stellt Bericht der Härtefallkommission für 2012 vor

Im Jahr 2012 wurden 116 Anträge an die Härtefallkommission des Landes gestellt. In 54 Fällen (rd. 47%) stellte die Kommission ein Ersuchen an den zuständigen Innenminister, d.h. die anderen Anträge wurden im Vorprüfungsverfahren oder durch die Kommission abgelehnt. Durch eine Änderung der Kommissionsverordnung kann auch der Flüchtlingsrat seit 2012 eine/n Vertreter/in die Härtefallkommission entsenden. Dies ist Sylvia Schütz Fatum aus Aalen (Stellvertreter Udo Dreutler aus Karlsruhe).

Härtefallkommissionen - Bundesweite Synopse für 2011

Überblick über die Entscheidungspraxis der Härtefallkommissionen der Bundesländer

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Härtefallkommission: Neue Verordnung, neue Besetzung!

Auch Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat ab jetzt Sitz in der HFK

Das Integrationsministerium hat die Verordnung für die Härtefallkommission geändert. Am 17. April wurde diese vom Ministerrat beschlossen. Zum Verordnungsentwurf legte auch der Flüchtlingsrat eine Stellungnahme vor. Es wurde u.a. kritisiert, dass der Nachweis des gesichterten Lebensunterhalts nach wie vor eine zentrale Erteilungsvoraussetzung bleiben soll. Die neue Kommission wurde auf Wunsch des Integrationsministeriums um zwei Personen erweitert: Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird vertreten durch Sylvia Schütz-Fatum (Aalen) (Stellvertreter Udo Dreutler, Karlsruhe) sowie Jama Maqsudi (AGDW Stuttgart) als Person mit „mit muslimischem Hintergrund“.

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Landesregierung plant Änderung der Härtefallkommissionsverordnung

Flüchtlingsrat und "muslimischer Vertreter" sollen einen Sitz erhalten

Zu Beginn des neuen Jahres brachte das Integrationsministerium einen Änderungsentwurf für eine neue Härtefallkommissionsverordnung (HFKom-VO) heraus. Neben einigen formalen Änderungen sollen (auf Vorschlag der Integrationsministerin) weitere Organisationen einen Sitz in dieser Kommission bekommen. Dies sind der Flüchtlingsrat bzw. eine Person, die der Flüchtlingsrat benennen darf und eine Person mit muslimischem Hintergrund, die vom Integrationsministerium benannt wird. Bis zum 8. Februar konnten Verbände Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf einreichen, darunter auch der Flüchtlingsrat.

"Innenministerium ignoriert Empfehlungen der Härtefallkommission"

Wie die Südwest Presse am 28.12.2010 im Artikel "Verstimmung über Asylentscheidungen"  berichtet, lehne das Innenministerium zunehmend die Empfehlungen der Härtefallkommission ab. Seit 2005 hätte die HFK für etwa ein Drittel der ca. 1.700 Eingaben eine Aufenthaltserlaubnis empfohlen. Rund 90% dieser Anträge seien von Innenminister Rech angenommen worden, im Jahr 2009 sogar 100 Prozent. Im Jahr 2010 wurden 65 Anträge gestellt, von denen die HFK 34 empfohlen habe, die Quote liege bei nur 82%.

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