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Härtefallkommission: Neue Verordnung, neue Besetzung!

Auch Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat ab jetzt Sitz in der HFK

Das Integrationsministerium hat die Verordnung für die Härtefallkommission geändert. Am 17. April wurde diese vom Ministerrat beschlossen. Zum Verordnungsentwurf legte auch der Flüchtlingsrat eine Stellungnahme vor. Es wurde u.a. kritisiert, dass der Nachweis des gesichterten Lebensunterhalts nach wie vor eine zentrale Erteilungsvoraussetzung bleiben soll. Die neue Kommission wurde auf Wunsch des Integrationsministeriums um zwei Personen erweitert: Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg wird vertreten durch Sylvia Schütz-Fatum (Aalen) (Stellvertreter Udo Dreutler, Karlsruhe) sowie Jama Maqsudi (AGDW Stuttgart) als Person mit „mit muslimischem Hintergrund“.

Kurze Analyse der Arbeit der HFK: Wie in den meisten anderen Bundesländern liegt auch in BW die Zahl der stattgegebenen Ersuchen seit Bestehen der HFK im Jahr 2005 bei über 90%. Auffällig ist, dass ein vergleichsweise hoher Anteil an Eingaben nicht angenommen wurden, d.h. nicht zum Ersuchen führten. Von insgesamt 1688 eingegangenen Anträgen führten nur 449 zum Ersuchen. Ausschlusskriterium ist häufig das Problemfeld Lebensunterhaltssicherung. Hier ein Zitat aus dem Jahresbericht 2010 der HFK BW (S.10): „"32 Eingaben führten wegen Nichterreichens der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu keinem Ersuchen. Ausschlaggebend dafür waren meist eine nicht gelungene wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration, schlechte Deutschkenntnisse, fehlende oder mangelhafte Schulabschlüsse, keine Berufsausbildung und insbesondere Straftaten von einigem Gewicht, wobei auch in solchen Fällen stets eine Gesamtabwägung aller Umstände erfolgte, was bedeutet, dass ein negativer Aspekt allein ebenso wenig wie ein einziger positiver Gesichtspunkt die Entscheidungen der HFK bestimmt. Auch die zu erwartenden Belastungen der öffentlichen Kassen, besonders die der kommunalen Sozialhilfeträger (Stadt- und Landkreise), wurden in die Erwägungen der HFK einbezogen, waren aber für sich allein gesehen kein Ablehnungsgrund."

 

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