EU-Flüchtlingspolitik

Seenotrettung: Aquarius mit 141 Flüchtlingen auf Malta angekommen

Nach tagelangem Warten auf hoher See ist die Irrfahrt des Seenotrettungsschiffes beendet. Zuvor hatten Spanien, Portugal, Frankreich, Luxemburg und Deutschland zugesagt, die Flüchtlinge, überwiegend aus Eritrea und Somalia, aufzunehmen. 50 Schiffsbrüchige kommen nach Deutschland. Etwa die Hälfte von ihnen ist minderjährig.

Die Bundesregierung mahnte eine gesamteuropäische Lösung an. Beteiligte Hilfsorganisationen forderten, solange tätig werden zu können bis die „furchtbare Flucht über das Mittelmeer beendet sei“. Zur Zeit sei kein weiteres ziviles Rettungsschiff im Einsatz.

Präzedenzfall: Flüchtlinge in Seenot zurück nach Libyen geschickt

Nach Angabe italienischer Zeitungen und von verschiedenen Seenotrettungs-NGOs hat ein italienisches Schiff 108 Geflüchtete am Montag nördlich der libyschen Küstenstadt Zuwara aufgenommen und sie auf Weisung der italienischen Rettungsleitstelle nach Libyen zurückgebracht. Italien war 2012 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt worden, weil es 2009 eine Gruppe von 227 Flüchtlingen aus Somalia und Eritrea nach Libyen zurückgebracht hatte. Der EGMR entschied, dass Italien damit die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt habe, weil den Flüchtlingen in Libyen unmenschliche Behandlung drohte. Weil die Schiffe unter italienischer Flagge gefahren seien, gelte die EMRK auch dort. Seitdem hat kein europäisches Schiff mehr Flüchtlinge in das nordafrikanische Land gebracht.

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"Menschenrechtliche und seerechtliche Pflichten solidarisch erfüllen"

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Positionspapier zur Seenotrettung und zum Flüchtlingsschutz veröffentlicht. Darin heißt es: ""Bei der Rettung schiffbrüchiger Menschen geht es um ein elementares Gebot der Menschlichkeit, welches im internationalen Seerecht verbrieft und dessen Erfüllung auch menschenrechtlich geboten ist. Die Seenotrettung ist momentan jedoch erheblich eingeschränkt."

Pro Asyl kritisiert Ergebnisse des EU-Gipfels

In einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2018 äußert sich Pro Asyl höchst unzufrieden zu den Ergebnissen des gestrigen EU-Gipfels in Brüssel. Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl bezeichnete die Tagung des Europäischen Rats als "Gipfel der Inhumanität". Zentrale Kritikpunkte sind die Beschlüsse über die weitere Stärkung der libyschen Küstenwache sowie die Einrichtung kontrollierter Lager für gerettete Bootsflüchtlinge.

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Ungarn: Flüchtlingshelfern droht künftig Haftstrafe

Wer in Ungarn Geflüchtete ohne Schutzberechtigung bei der Antragsstellung unterstützt oder illegal Eingewanderten dabei hilft, ein Bleiberecht zu erlangen, muss künftig mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Das hat das ungarische Parlament mit einer Mehrheit von 160 zu 18 Stimmen beschlossen, so die "Zeit". Anlass zu dieser Gesetzesänderung boten unter anderem die Aktivitäten des US- Milliardärs George Soros, der Bürgerbewegungen in Ungarn und internationale Stiftungen unterstützt und nach Ministerpräsident Viktor Orbán damit zur Masseneinwanderung in die EU beiträgt. Einen weiteren Akzent gegen Einwanderung setzte Ungarns Regierung mit einer Verfassungsänderung, die der "Ansiedlung von fremder Bevölkerung" ein Ende setzen soll. Für die Entscheidungen im Parlament war maßgeblich Viktor Orbáns rechtskonservative Fidesz-Partei verantwortlich. Ungarische und internationale Hilfsorganisation äußerten sich besorgt über das zunehmend restriktive Vorgehen der ungarischen Regierung.

Diakonie veröffentlicht Broschüre zur Familienzusammenführung im Dublin-III-Verfahren

Die Diakonie Deutschland hat eine Broschüre zur Familienzusammenführung im Dublin-III-Verfahren erstelllt. Sie kann in gedruckter Form bestellt werden, ist aber auch auf der Homepage der Diakonie als PDF verfügbar.

Zusammenarbeit mit libyscher Küstenwache teilweise rechtswidrig

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags veröffentlicht Gutachten

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat festgestellt, dass die Zusammenarbeit der EU und Deutschlands mit der libyschen Küstenwache zu Teilen völkerrechtswidrig ist. Sie bestätigen damit die Kritik der privaten Rettungsorganisationen.

Versklavung in Libyen: PRO ASYL fordert die EU zum Handeln auf

Im letzten Monat löste ein Handyvideo, das von CNN ausgestrahlt wurde, länderübergreifend Empörung aus. Darauf zu sehen ist eine mutmaßliche Sklavenauktion in Lybien auf der junge afrikansiche Männer als Arbeiter verkauft werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zumindest einige - wenn nicht sogar die meisten - dieser Männer Libyen als Transitland nutzen wollten, um von dort aus ihren Weg nach Europa anzutreten. In einer Presseerklärung gibt PRO ASYL der Europäischen Union eine Mitschuld an den Geschehnissen in Libyen, da sie mit aller Kraft versucht, den dortigen Flüchtlingen den Weg nach Europa durch Deals mit Schleppern, Menschenhändlern und den Milizen der "libyschen Küstenwache" abzuschneiden. PRO ASYL fordert die sofortige Evakuierung und Freilassung der in den Lagern gefangenen Geflüchteten und fordert die EU dazu auf, die Opfer unbürokratisch nach Europa auszufliegen. Von den 40 000 von der UN geforderten Resettlement-Plätzen für Flüchtende entlang der Libyen-Route wurde bisher aber nur für 10 500 Personen die Bereitschaft zur Aufnahme signalisiert.

Innenausschuss des EU-Parlaments schlägt zahlreiche Änderungen zu Dublin-IV-Reform vor

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat in seiner Sitzung vom 19.10.17 zahlreiche Änderungen zur Dublin-IV-Reform vorgeschlagen, die sich in vielen Punkten fundamental von dem Entwurf der EU-Kommission zur Dublin-IV-Verordnung unterscheiden. Während die EU-Kommission unter anderem die Auslagerung der Entscheidungen über Asylverfahren in Länder außerhalb der EU, wie Nordafrika, plant, weiter an der Zuständigkeit des Ersteinreisestaats in der EU festhalten, aber die sechsmonatige Überstellungsfrist in den zuständigen EU-Staat kippen will, finden sich im Entwurf des Innenausschusses Änderungen, die aus Sicht von Geflüchteten und Menschenrechtsorganisationen eine Verbesserung zur jetzigen Dublin-III-Verordnung darstellen.

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EuGH stärkt individuelle Rechte im Dublin-Verfahren

PRO ASYL begrüßt Entscheidung zu Konsequenzen bei Ablauf von Überstellungsfristen

PRO ASYL begrüßt die erneute Bestätigung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass die Fristen im sogenannten Dublin-Verfahren Rechte für die Betroffenen auslösen. Ein Asylsuchender kann sich darauf verlassen, dass innerhalb der vorgegebenen Fristen geklärt wird, welcher Mitgliedstaat für ihn zuständig ist. Der EuGH betont explizit, dass Ziel der Dublin-Regelungen eine zügige Bearbeitung der Anträge sei.

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