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Innenausschuss des EU-Parlaments schlägt zahlreiche Änderungen zu Dublin-IV-Reform vor

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat in seiner Sitzung vom 19.10.17 zahlreiche Änderungen zur Dublin-IV-Reform vorgeschlagen, die sich in vielen Punkten fundamental von dem Entwurf der EU-Kommission zur Dublin-IV-Verordnung unterscheiden. Während die EU-Kommission unter anderem die Auslagerung der Entscheidungen über Asylverfahren in Länder außerhalb der EU, wie Nordafrika, plant, weiter an der Zuständigkeit des Ersteinreisestaats in der EU festhalten, aber die sechsmonatige Überstellungsfrist in den zuständigen EU-Staat kippen will, finden sich im Entwurf des Innenausschusses Änderungen, die aus Sicht von Geflüchteten und Menschenrechtsorganisationen eine Verbesserung zur jetzigen Dublin-III-Verordnung darstellen.

Beispielsweise ist in diesem Entwurf die generelle Verpflichtung des Ersteinreisestaates zur Durchführung des Asylverfahrens gestrichen worden. Stattdessen sollen nun persönliche Belange des Geflüchteten wie Sprachkenntnisse, Bildungsabschlüsse und Verwandte in EU-Ländern berücksichtigt werden. Auch wurde die Prüfung, ob ein anderer Staat als der Staat, in dem sich der Geflüchtete gerade befindet, zuständig ist, gestrichen. Personen, die keine Belange aufzeigen können, die auf einen bestimmten Staat hindeuten, werden mit einem Schlüssel auf die EU-Staaten verteilt, wobei sie unter vier Ländern wählen dürfen.

Ob der Entwurf des Innenausschusses des EU-Parlaments allerdings jemals Anwendung findet, bleibt offen. Denn die Entscheidung über die Dublin-IV-Verordnung fällen letztlich die EU-Staaten.

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