Bildung & Arbeit

IAB-Kurzbericht: Investitionen in die Integration der Flüchtlinge lohnen sich

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) simulieren die fiskalischen und gesamtwirtschaftlichen Effekte von Investitionen in die Integration der Flüchtlinge, die im Jahr 2015 zugewandert sind. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass durch verstärkte Investitionen in Bildung und Sprachförderung die deutsche Wirtschaft immens profitieren würde. Daher plädieren die Verfasser u.a. für eine Öffnung der Integrationskurs für alle Asylsuchenden unabhängig von der sog. "Bleibeperspektive".

Interaktive Karte zum Zugang zu Kita und Schule in den Bundesländern

Das Deutsche Institut für Menschenrechte visualisiert den Zugang zu Kita und Schule in den einzelnen Bundesländern mit einer interaktiven Landkarte. Diese wird von der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention künftig regelmäßig erweitert und aktualisiert, um die Entwicklungen bei der Umsetzung der Kinderrechte zu dokumentieren.

Ausbildungsförderung für Asylsuchenden - Bundesagentur für Arbeit schränkt Zielgruppe ein

Mit dem Integrationsgesetz wurde der § 132 SGB III eingeführt, der (zeitlich befristet) eine Förderung während der Ausbildung für Menschen mit Aufenthaltsgestattung (sowie BüMA und Ankunftsnachweis) vorsieht, wenn bei ihnen „ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Welche Personen in diese Kategorie zählen, regeln weder der Wortlaut noch die Gesetzesbegründung. Es wird lediglich „vermutet“, dass bei Asylsuchenden aus den zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärten Ländern (Bosnien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Montenegro, Albanien, Ghana und Senegal) nicht davon auszugehen sei. Die BA begrenzt nun den Kreis der Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung, die eine Förderung während einer Ausbildung erhalten können, auf die (derzeit) fünf vom Bundesinnenministerium festgelegten Länder mit guter Bleibeperspektive Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien. Diese Argumentation ist in Zweifel zu ziehen, da eine klare gesetzliche Definition des Begriffs „gute Bleibeperspektive“ fehlt. Die GGUA empfielt daher, gegen die Ablehnungen von BAB, AbH, ASA Rechtsmittel einzulegen. 

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Das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme

Kampagne "Schule für alle" übergibt Forderungen an Kultusministerkonferenz

Anlässlich der heute in Bremen stattfindenden Kultusministerkonferenz (KMK) kritisieren die Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen und der Fachverband BumF e.V. - unterstützt von der GEW und Pro Asyl - die Ausgrenzung zehntausender junger Flüchtlinge vom Lernort Schule und fordern: Schule für alle ohne Ausnahmen.

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Kostenloser Vorbereitungskurs für Flüchtlinge im Bereich "Bauingenieurwesen"

Die Hochschule für Technik Stuttgart bietet studierfähigen Flüchtlingen einen zweimonatigen kostenlosen Vorbereitungskurs im Bereich Bauingenieurwesen und Architektur an. Der Kurs steht grundsätzlich auch Personen im laufenden Asylverfahren offen, wenn eine Anerkennung wahrscheinlich ist. Kursinhalte sind neben Vorlesungen auch fachbezogener Deutschunterricht sowie Baustellen- und Firmenbesichtigungen. Anmeldeschluss für den am 17.10.2016 beginnenden Kurs ist der 10. Oktober. Voraussetzung für eine Teilnahme sind Abitur bzw. ein Bachelor-Abschluss sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Nähere Informationen in deutscher und englischer Sprache ergeben sich aus dem Flyer.

Schule für Alle

Neue Kampagne von Flüchtlingsräten, PRO ASYL, GEW und Jugendliche ohne Grenzen

Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor.  Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen. Daher haben die Flüchtlingsräte, PRO ASYL, die GEW und Jugendliche ohne Grenzen die Kampagne "Schule für Alle" ins Leben gerufen.

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Gesucht: Integrationshilfen für junge Flüchtlinge

Suche nach Senior Experten für ein Projekt von SES und LBBW zur Unterstützung junger Flüchtlinge in VABO-Klassen

Der Senior Expert Service (SES) bietet den VABO-Klassen unterrichtsflankierende Hilfestellungen an. Je nach Bedarf betreuen die Expertinnen und Experten kleine Lerngruppen oder einzelne Flüchtlinge im Schulalltag, helfen bei Behördengängen oder der Organisation von Betriebsbesichtigungen und Nachmittagsaktivitäten – immer ehrenamtlich. „Unsere Fachleute bringen große Lebens- und Berufserfahrung mit. Genau das wird den Schülerinnen und Schülern der VABO-Klassen eine große Hilfe sein“, betont SES-Geschäftsführerin Dr. Susanne Nonnen.
Für bis zu 100 Experteneinsätze in VABO-Klassen übernimmt die LBBW die anfallenden Fahrtkosten und eine Aufwandsentschädigung. Für die beruflichen Schulen sind diese Einsätze damit kostenlos.Die ExpertInnen sind während ihrer Einsätze für SES versichert.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ses-bonn.de

SomalierInnen haben Zugang zu Integrationskursen

Das Bundesinnenministerium hat Somalia in die Liste der Herkunftsländer mit sogenannter guter Bleibeperspektive aufgenommen. Diese Liste umfasst damit nun fünf Länder. Das heißt konkret, dass ab dem 1. August 2016 - neben den bereits bekannten Ländern Eritrea, Iran, Irak und Syrien- auch Personen aus Somalia bereits im laufenden Asylverfahren einen durch das Bundesamt gefördert Integrationskurs besuchen können.

hr_integrate - Personalprofis unterstützen Geflüchtete

Ziel von ‚hr_integrate‘ ist, dass deutsche ‚Personaler‘ als Mentoren geflüchtete Menschen auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt individuell unterstützen und begleiten. Ein Personal-Profi betreut jeweils einen oder mehrere geflüchtete Menschen vor Ort. Personaler und Geflüchtete/r werden via Website (http://hr-integrate.com) zusammengebracht und arbeiten dann gemeinsam am Berufseinstieg des/ der Geflüchteten.

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Studie zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen aus Bayern

Der bayerische Flüchtlingsrat hat in einer Studie anhand von vier Orten in Niederbayern untersucht, wie es um die Erreichbarkeit von Deutschkursen, Ausbildung und Arbeit bestellt ist. Das Fazit: Der Wohnort allein entscheidet nicht über den Zugang zur Arbeit. Für viele Flüchtlinge erweist sich aber die Kombination zwischen eingeschränkter Mobilität und restriktiver Praxis der Ausländerbehörden als eine hohe Barriere. Die Studie konzentriert sich zwar auf noch nicht anerkannte bzw. abgelehnte AsylbewerberInnen, ihre Ergebnisse lassen sich jedoch auch im Hinblick auf die geplante Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge interpretieren. „Unsere Erfahrung zeigt: in den meisten Fällen ist die Wohnsitzauflage für Flüchtlinge integrationsfeindlich. Die Wohnsitznahme sollte freiwillig erfolgen, dies unterstützt die Integration in Bildung und Arbeit. Wenn auf dem Land für Flüchtlinge erreichbare Angebote existieren, dann werden viele in ihren Ortschaften bleiben. Das ist aber vielerorts nicht der Fall,“ so Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „eine erzwungene Wohnsitznahme widerspricht nicht nur dem Freizügigkeitsgrundsatz, sie verhindert Integration und wird zahlreiche Folgeprobleme nach sich ziehen.“