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Sogenanntes "Integrationsgesetz" in Planung

Viele Punkte stehen der Integration leider entgegen

Nachdem erst am 17. März das sog. "Asylpaket II" verabschiedet wurde, ist nun bereits das nächste Gesetzespaket in der Pipeline: So einigte sich die Regierungskoalition am 14. April auf die Eckpfeiler eines "Integrationsgesetzes", in dem Maßnahmen zur Eingliederung von ZuwanderInnen sowie Sanktionsmöglichkeiten für Personen, die sich nach Meinung des Gesetzgebers nicht ausreichend integrieren, festgehalten werden sollen. PRO ASYL äußerte sich richtigerweise mit den Worten „Die Bundesregierung plant ein Desintegrationsgesetz. Es gibt ein Angebotsdefizit der Bundesregierung, nicht einen Integrationsunwillen der Flüchtlinge“.

Das Eckpunktepapier enthält unter anderem die folgenden Punkte:

  • Es sollen 100.000 neue Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden. Asylsuchende aus sog. sicheren Herkunftsstaaten sollen zukünftig auch von dieser Maßnahme ausgenommen sein.

  • Auch während des Asylverfahrens soll eine Nicht-Teilnahme an vorgeschriebenen Integrationsmaßnahmen zu einer Sozialleistungskürzung führen.

  • Gestattete mit guter Bleibeperspektive, Geduldete ohne Arbeitsverbot und InhaberInnen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel sollen früher als bisher Ausbildungsförderung erhalten. So stünde InhaberInnen einer Aufenthaltsgestattung beispielsweise bereits nach 15 Monaten Aufenthalt (statt wie bisher nach 5 Jahren) BaFöG zu.

  • Personen in Berufsausbildung sollen eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Hierfür soll keine Altersgrenze gelten. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss soll eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche ausgestellt werden.

  • Für einen Zeitraum von drei Jahren soll die Vorrangprüfung bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt werden.

  • Der Ankunftsnachweis soll in Zukunft wohl in eine Aufenthaltsgestattung umgewandelt werden. Wie die praktische Umsetzung aussehen soll, ist unklar.

  • Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sollen künftig einer Wohnsitzauflage unterliegen.

  • Asylbewerberleistungen sollen um 34 Euro gekürzt werden (durch Herausrechnen des Strombedarfs und der Hausinstandhaltungskosten)

  • Selbst wenn anerkannte Flüchtlinge über einfache Deutschkenntnisse verfügen und keine Sozialleistungen beziehen, soll eine Integrationskursverpflichtung ausgesprochen werden können. Zudem ist vorgesehen, dass der Teilnahmeanspruch am Integrationskurs statt nach zwei Jahren künftig nach einem Jahr erlischt. Der Orientierungskurs soll von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt werden. Ob zusätzliche Mittel zur Schaffung von Integrationskursen zu Verfügung gestellt werden sollen, wird leider nicht erwähnt.

Die Eckpunkte sollen am 22. April bei einer Ministerpräsidentenkonferenz erörtert werden. Die Regierung will den Gesetzentwurf bei einer Klausur am 24. Mai beschließen.

PRO ASYL kritisiert weite Teil des Gesetzesvorhabens aufs Schärfste und stellt insbesondere heraus, dass das Angebot an Integrationskursen jetzt schon defizitär ist, sodass bei einer Erweiterung der Teilnehmendengruppe damit zu rechnen ist, dass viele integrationswillige Flüchtlinge leer ausgehen werden. Es sei außerdem auszugehen, dass die Wohnsitzauflage für Anerkannte eine desintegrative Wirkung entfalten wird.

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