Bildung & Arbeit

IAB-Studie: Auswirkungen von langen Asylverfahren auf die Integration

Laut eines aktuellen IAB-Berichts beeinflusst der Stand des Asylverfahrens den Zugang zum deutschen Spracherwerb und Arbeitsmarkt und damit zur Integration in großem Maße. Durch langwierige Asylverfahren geraten vor allem Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern in einen rechtlichen und sozialen Schwebezustand. Sie leben oft in völliger Isolation und Zurückgezogenheit und haben mit einer erschwerten Integration in Arbeitsmarkt und Gesellschaft zu kämpfen.

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Integration von Geflüchteten kommt voran

Flüchtlinge in Deutschland integrieren sich immer besser. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Während 2017 21 Prozent der Flüchtlinge erwerbstätig waren, ist dieser Anteil im letzten Jahr auf 35 Prozent gestiegen. Grundlage hierfür sind immer bessere Deutschkenntnisse. Nach Angaben der Forscher finden 29 Prozent derjenigen, die Sprachkurse besucht haben, eine Arbeit; aber nur elf Prozent derer, die kein Deutsch gelernt haben. Frauen schneiden insgesamt schlechter als Männer ab. Risiken werden in der psychischen Gesundheit der Flüchtlinge gesehen.

Am gesetzten Ziel vorbei

Verbände äußern Kritik am Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Bundesregierung will mit einem neuen "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel wird mit dem Referentenentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen. Deshalb haben zahlreiche Verbände - unter anderem der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und andere Landesflüchtlingsräte - in einer gemeinsamen Stellungnahme ihre Kritikpunkte am aktuellen Entwurf zusammengefasst.

Ermessensduldungen für Ausbildungen zu Alten- bzw. Krankenpflegehelfer*innen und Einstiegsqualifizierungen

Ab dem 14. November kann Geduldeten für die Dauer der Helfer*innenausbildung zu Kranken- oder Altenpflegehelfer*innen durch die Ausländerbehörden eine Ermessensduldung erteilt werden, um anschließend eine qualifizierte Berufsausbildung zu Kranken- und Altenpfleger*innen aufzunehmen. Für diese qualifizierte Ausbildung wird dann eine Ausbildungsduldung erteilt. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Person einen sich an die Helfer*innenausbildung anschließenden Vertrag über die Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger*in vorweisen kann. Die Ausschlussgründe entsprechen den Regelungen der regulären Ausbildungsduldung. Allerdings ist bei Abbruch der Helfer*innenausbildung kein Ausbildungsplatzwechsel möglich, die Duldung würde in diesem Fall erlöschen.

Ermessensduldungen können des Weiteren auch Geduldeten erteilt werden, die an einer Einstiegsqualifizierung zur Berufsausbildungsvorbereitung bei einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb teilnehmen. Bedingung für die Erteilung der Ermessensduldung ist auch hier der Nachweis über eine anschließende qualifizierte Ausbildung in Form eines abgeschlossenen Vertrages.

Netzwerk IQ veröffentlicht Online-Lexikon

Das "Netzwerk IQ" (Integration durch Qualifizierung) hat ein neues Online-Lexikon zu den Themen Migration und Arbeitsmarkt veröffentlicht. Es beinhaltet über 120 Artikel, die von einem interdisziplinären Team verfasst wurden und sich mit unterschiedlichen Begriffen auseinandersetzen. Ergänzende Literaturhinweise bieten die Möglichkeit für weitere Nachforschungen.

Positive Entwicklung der Arbeitsmarktsituation für Geflüchtete

Hier ein paar recht erfreuliche Zahlen zur Arbeitsmarktsituation:
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl von Geflüchteten aus den acht Hauptherkunftsländern um 100 000 auf 300 000 (Stand Mai 2018) gestiegen! Die Zahl von Geflüchteten mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit stieg sogar innerhalb eines Jahres von 88 000 auf 238 000. Auch die Zahl der geringfügig Beschäftigten erhöhte sich um 15 000 auf rund 69 000.
187 000 Geflüchtete sind arbeitslos - diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr etwa konstant geblieben.
Die Zahl der unterbeschäftigten Geflüchteten ist um 26 000 auf zuletzt 395 000 Menschen gesunken.

Themenblatt "Übergang von der Schule in den Beruf"

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung hat gemeinsam mit der Bertelsmannstiftung das Programm "Gemeinsam Mittendrin Gestalten - Geflüchtete Jugendliche Stärken" ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, Konzepte und Methoden zur Beteiligung von geflüchteten Jugendlichen zu erproben und weiterzuentwickeln. Das Themenblatt ist Teil einer Serie, in der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der praktischen Begleitung von jungen Menschen mit Fluchthintergrund aufgegriffen und anschaulich aufgearbeitet werden, Insgeamt werden in den nächsten Monaten fünf Themenblätter mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten veröffentlicht.
Den Link zum Themenblatt sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

Neues Beratungsangebot: mira – Mit RECHT bei der ARBEIT

Information und Beratung für Menschen mit Fluchterfahrung zu arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen

Bei "mira - Mit RECHT bei der ARBEIT" bekommen alle Menschen mit Fluchterfahrung kostenlose Informationen und Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen. Auch Fachkräfte, Multiplikator*innen oder Unterstützer*innen können sich an mira wenden.

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Land BW fördert Intensivsprachkurse vor der Ausbildung

In einer Pressemitteilung vom 04.06.2018 gab das Ministerium für Integration und Soziales die Förderung von Intensivsprachkursen für junge Geflüchtete vor der Ausbildung bekannt. Stadt- und Landkreise, die ein solches Angebot bereitstellen, sollen dafür künftig Landesförderung erhalten, so Manne Lucha, Minister für Integration und Soziales. Oft reichen die in den regulären Sprachkursen erworbenen Deutschkenntnisse nicht aus, um an Berufsschulen und in den Ausbildungsbetrieben Anschluss zu finden. Der siebenwöchige Intensivsprachkurs biete den Geflüchteten die Möglichkeit, bestehende sprachliche Lücken zu schließen und somit erfolgreich in die Ausbildung zu starten, erklärt der Minister. Auch für Geflüchtete, die zunächst eine Einstiegsqualifizierung beginnen gäbe es ein Angebot. Weitere Akteure im Projekt sind verschiedene Ministerien sowie die Agentur für Arbeit.

Arbeitshilfe zur Lebensunterhaltssicherung von Azubis mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Die neue Arbeitshilfe vom Paritätischen Gesamtverband informiert über die Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung bei jungen Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Sie weist auf verschiedene Schwierigkeiten hin, mit denen sich die Auszubildenden konfrontiert sehen, darunter mangelnde Ausbildungsvergütungen, Unklarheiten zum Anspruch auf Förderleistungen und eine zum Teil widersprüchliche und integrationsfeindliche Rechtslage.