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Innenministerium schlägt gut Integrierten die Tür vor der Nase zu

Pressemitteilung der Flüchtlingsrats Baden-Württemberg, 24.1.2018

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg zeigt sich besorgt über die schwindende Bereitschaft des Innenministeriums, gut integrierten Menschen über die Härtefallregelung eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Der Flüchtlingsrat befürchtet, dass die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, gut integrierten Menschen nach sorgfältiger Einzelfallprüfung durch die Härtefallkommission ein Bleiberecht zu gewähren, immer häufiger durchkreuzt wird.
Der Fall der in Stuttgart lebenden serbischen Familie Stojanovic hat diese Problematik in einen scharfen Fokus gerückt. Trotz mustergültiger Integration hat sich das Innenministerium entgegen der Empfehlung der Härtefallkommission entschieden, keine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Binnen einer Woche haben um die 40 000 Personen eine online-Petition an Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterzeichnet, um ein Bleiberecht für die Familie zu fordern.
Der Flüchtlingsrat schließt sich dieser Forderung an und betont, dass dies kein Einzelfall ist: „Wir wissen auch von anderen Fällen, in denen das Innenministerium trotz einer positiven Entscheidung der Härtefallkommission gegen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entschieden hat“, so Seán McGinley, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates.
Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind – zum Beispiel nach Ablehnung ihrer Asylantrages mitsamt Klage – haben die Option, eine Eingabe an die Härtefallkommission zu machen. Diese prüft nicht die Fluchtgründe oder die Situation im Heimatland, sondern die Integration der Person in Deutschland. Wer gut integriert ist, keine Straftaten begangen hat, gut deutsch spricht und Arbeit hat, sollte die Chance haben, bleiben zu können – so die Idee dahinter. Die Kommission werden unter anderem vom Innenministerium, den kommunalen Spitzenverbänden, den beiden großen christlichen Kirchen, Sozialverbänden und dem Flüchtlingsrat benannt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln kann die Kommission beschließen, in einem bestimmten Fall ein Härtefallersuchen ans Innenministerium zu richten. „Die Kommission besteht aus verschiedenen Personen, die ein breites Spektrum an Meinungen abdecken. Das ist kein Gremium, das jeden Antrag durchwinkt – im Gegenteil: 2016 befasste sich die Härtefallkommission mit 254 Eingaben. In nur 36 von diesen Fällen wurde ein Härtefallersuchen gestellt. Die Kommission prüft die Eingaben also sorgfältig und nach strengen Kriterien. Das Innenministerium sollte diese Kompetenz anerkennen. Wer nach dieser Prüfung eine Zweitdrittelmehrheit der Kommission hinter sich hat, sollte bleiben dürfen“, so Seán McGinley.
„Wir befürchten, dass dieser Missstand eine Folge der vorherrschenden Devise 'je mehr Abschiebungen und Ausreisen, desto besser'. Abschiebezahlen sind zu einem Gradmesser des Erfolgs der Politik geworden sind“, ergänzt Julian Staiger vom Flüchtlingsrat. „Die beeindruckende Unterstützung für die Online-Petition zugunsten der Familie Stojanovic zeigt aber auch wie viele Menschen mit dieser Abschiebepolitik nicht einverstanden sind.“
Deshalb ist es nach Meinung des Flüchtlingsrates unabdingbar, dass die Entscheidungen der Härtefallkommission respektiert und umgesetzt werden, anstatt gut integrierten Menschen die letzte Hintertür zum Bleiberecht vor der Nase zuzuschlagen.

 

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