Aktuelles

Mitstreiter*in im Migrationsrecht in Heidelberg gesucht.

Zum Ausbau der Tätigkeit im Migrationsrecht sucht Samuel Kupffer, Rechtsanwalt aus Heidelberg, anwaltliche Mitstreiter*innen in Bürogemeinschaft. Der Aufruf richtet sich auch an Berufseinsteiger*innen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Zur Voraussetzung der 12-monatigen Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um eine Gesetzesänderung

Die Landesregierung hatte im April 2020 eine Initiative zur Änderungen des Aufenthaltsgesetz bezüglich der Voraussetzung der 12-monatigen Vorduldungszeit für die Beschäftigungsduldung in den Bundesrat eingebracht. Der Änderungsvorschlag beinhaltet, dass Geflüchteten, die vor dem 29.02.2016 eingereist sind, Zeiten in Aufenthaltsgestattung auf die 12-monatige Vorduldungszeit angerechnet werden.

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Corona-Warn-App der Bundesregierung

Auf 21 Sprachen verfügbar

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert über die Corona-App in 21 Sprachen. Weitere Sprachen sollen in absehbarer Zeit hinzukommen. Auf der selben Seite finden Sie weitere Informationsmaterialien zu Covid-19 auf vielen verschiedenen Sprachen.

655 Abschiebungen im ersten Halbjahr 2020

Vier Sammelabschiebungen machten den Großteil der Abschiebungen im zweiten Quartal aus

655 Personen wurden im ersten Halbjahr 2020 aus Baden-Württemberg abgeschoben. Häufigstes Zielland war dabei Albanien mit 75 Abschiebungen, gefolgt von Italien mit 70 Abschiebungen, die allerdings allesamt im ersten Quartal stattfanden - bevor die Dublin-Überstellungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt wurden. Insgesamt ist - vor allem bedingt durch die Coronavirus-Situation, die Anzahl der Abschiebungen im Vergleich zum ersten Quartal deutlich gesunken. Von den 141 Abschiebungen, die im zweiten Quartal stattfanden, entfiel die Mehrheit auf die vier Sammelabschiebungen nach Georgien (27. Mai, 29 Personen), Serbien und Nordmazedonien (28 Mai, 23 Personen), Albanien (17. Juni, 26 Personen) und in den Kosovo (29. Juni, 28 Personen). Angesichts der mittlerweile erfolgten Wiederaufnahme von Sammelabschiebung ist im dritten Quartal eine deutliche Erhöhung der Abschiebungszahlen zu erwarten.

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Fünf Jahre nach dem Sommer der Flucht – #offengeht

Erklärung zivilgesellschaftlicher Organisationen fünf Jahre nach dem "Sommer der Migration"

Zivilgesellschaftliche Organisationen ziehen in einer von PRO ASYL, der Diakonie Hessen und dem Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz initiierten Erklärung eine Bilanz der Aufnahme von Geflüchteten seit 2015. Unterzeichnet haben die Erklärung unter anderen der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Neuen Deutschen Medienmacher, landesweite Flüchtlingsräte sowie zahlreiche weitere Organisationen der Asyl- und Integrationsarbeit auf Bundes- und Landesebene.

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Familiennachzug aus Drittstaaten wieder möglich

Das Bundeskabinett hat am 01. Juli 2020 die schrittweise Aufhebung der geltenden Reisebeschränkungen aus Drittstaaten nach Deutschland beschlossen. Aufgrund des Beschlusses ist u.a. die Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung wieder uneingeschränkt möglich. Für Inhaber*innen eines abgelaufenen bzw. in Kürze ablaufenden Visums besteht ggf. die fristgebundene Möglichkeit einer vereinfachten Neuausstellung ("Neuvisierung"). Diese muss innerhalb eines Monats beantragt werden. Informationen ab wann die Frist für Neuvisierung beginnt, müssen den Internetseiten der jeweils zuständigen Auslandsvertretung entnommen werden (Türkei und Beirut). Immerhin können Eltern zu inzwischen volljährig gewordenen UMF trotzdem noch einreisen, selbiges gilt für die Einreise von im Ausland volljährig gewordenen Kindern, wenn beim Erstantrag des Visums die Betroffenen noch minderjährig waren und sich die übrigen Umstände nicht geändert haben.

Bundesregierung setzt als einziges Land Dublin-Abschiebungen in Corona-Krise aus

Fragwürdige Praxis

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Dublin-Verfahren während der Corona-Krise, gestellt von der grünen Bundestagsfraktion, geht hervor, dass Deutschland als einziges Land in der EU die Überstellungsfristen eingefroren hat. Damit bezweckt die Bundesregierung, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist pausiert wird, sodass Deutschland nicht für Asylverfahren von Geflüchteten zuständig wird, die wegen der Corona-Pandemie nicht in das jeweilige europäische Land abgeschoben werden konnten. Gegen dieses unsolidarisches Handeln und rechtlich fragwürdige Praxis haben etwa 9000 Personen geklagt. Insgesamt waren 21.735 Personen mit Dublin-Verfahren vom BAMF angeschrieben worden. In 2.600 Fällen ist die sechsmonatige Überstellungsfrist inzwischen abgelaufen und Deutschland wäre eigentlich zuständig. Übrigens: Seit Juni sind Überstellungen in einige europäische Länder wieder möglich.

Neuerdings Abschiebungsverbote für Afghanen

Corona-Pandemie hat Situation in Kabul deutlich verschlechtert

In den vergangenen Wochen haben mehrere baden-württembergische Verwaltungsgerichte festgestellt, dass für
gesunde, arbeitsfähige und alleinstehende junge Männer ein Abschiebungsverbot für Afghanistan besteht, da sie nicht in der Lage sein dürften, sich das Existenzminimum zu sichern. Grund ist, dass sich die Situation vor allem in Kabul aufgrund der Coronavirus-Pandemie signifikant verschlechtert hat. Vor diesem Hintergrund spricht vieles dafür, dass Menschen aus Afghanistan, deren Asylanträge endgültig abgelehnt wurden, die also keine Aufenthaltsgestattung mehr besitzen, Folgeanträge bzw. Wiederaufgreifensanträge (Anträge auf Feststellung eines Abschiebungsverbots) stellen sollten. Wir empfehlen hierzu die Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt / einer Anwältin.

Weitere Verwaltungsgerichte halten Aussetzung von Dublin-Fristen für europarechtswidrig

Verwaltungsgerichte Potsdam und Berlin schließen sich VG Schleswig an

Nachdem bereits Ende Mai das Verwaltungsgericht Schleswig die Aussetzung der Vollziehbarkeit von Abschiebungsanordnungen in Dublin-Verfahren während der Corona-Pandemie als europarechtswidrig eingestuft hatte, haben sich nun das VG Potsdam (Entscheidung vom 12. Juni, Az: VG 2 K 3425/18.A) und das VG Berlin (Entscheidung von 22. Juni, Az: VG 25 L 123/20A) dieser Rechtsauffassung angeschlossen. Der Versuch des BAMF, durch Aussetzung der Vollziehbarkeit zu verhindern, dass Überstellungsfristen ablaufen während keine Überstellungen möglich sind, ist nach Auffassung der Gerichte nicht mit Unionsrecht vereinbar. Betroffene Personen, derer es viele geben dürfte, haben damit gute Argumente, um sich auf den Fristablauf und den Übergang der Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland zu berufen und sollten sich zu diesem Zweck mit einem Anwalt / einer Anwältin oder einer Beratungsstelle in Verbindung setzen.

Wie unabhängig kann eine staatliche Asylverfahrensberatung sein?

Das BAMF verdrängt Wohlfahrtsverbände aus Beratungen in Erstaufnahmeeinrichtungen

Mit dem Migrationspaket wurde im Sommer 2019 die "freiwillige, unabhängige, staatliche Asylverfahrensberatung" durch das BAMF eingeführt (§ 12a AsylG). Somit soll die Behörde und die Personen, die gleichzeitig über die Asylanträge neueintreffender Geflüchteter entscheiden, die Asylsuchenden neutral beraten. In zwei Stufen sollen zuerst allgemeine Verfahrenshinweise erfolgen (das ist an 21 von 48 Standorten des BAMF der Fall) und dann die fragwürdige "unabhängige" individuelle Asylverfahrensberatung (zurzeit nur in BW (!): Karlsruhe, Ellwangen, Sigmaringen).
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKE geht nun u.a. hervor, dass die Beratungen nur asylrechtliche Aspekte abdecken - und nicht wie die der Wohlfahrtsverbände ganzheitlich beraten. Außerdem soll es keine weitere EU-Fördermittel für die unabhängige Beratung der Wohlfahrtsverbände angesichts des staatlichen Angebots geben. Das sind überaus schlechte Neuigkeiten, gerade eben weil die tatsächliche unabhängige Beratung der Wohlfahrtsverbände eine unerlässliche Hilfestütze für neuankommende Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen bedeutet, in denen sie ja bis zu 18 Monaten verpflichtet sind zu wohnen.