Flüchtlingsarbeit in BW - Übersicht

Grundlagen für die Flüchtlingssozialarbeit im Flüchtlingsaufnahmegesetz

In Baden-Württemberg sind die Grundlagen der Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung in § 12 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) festgelegt Hier wird vorgeschrieben, dass Flüchtlingssozialarbeiter*innen sowohl für die Beratung als auch für die Betreuung zuständig sind.

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Förderprogramm für Projekte mit Flüchtlingsfrauen

Das Frauen iD Projekt vom Paritätischen Bildungswerk Bundesverband e.V. fördert bis Oktober 2018 kulturell künstlerisch niedrigschwellige Projekte von/mit/für geflüchtete/n Frauen zwischen 18 und 26 Jahren. Neben weiblichen Honorarkräften, Sachkosten, Aufwandsentschädigungen können auch Sprachmittlerinnen und Kinderbetreuerinnen gefördert werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen, die Erfahrung in der Abrechnung von öffentlichen Geldern haben. Anträge können jederzeit eingereicht werden, die Projekte müssen bis zum 01.10.2018 abgeschlossen sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Paritätischen Bildungswerk.

 

 

„Willkommen bei Freunden“-App vernetzt Initiativen und Helfer*innen

"Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge" hat eine App entwickelt, die Initiativen und freiwillige Helfer*innen miteinander verbindet. Initiativen können angeben, in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigen und ehrenamtliche Helfer*innen können sich über die App nach Initiativen in ihrer Nähe informieren und ihre Hilfe anbieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage von "Willkommen bei Freunden".

Neue Ausschreibung: „Vielfalt gefällt! Orte des Miteinanders“

Programm der Baden-Württemberg-Stiftung in Kooperation mit der Allianz für Beteiligung unterstützt neue Projekte in Baden-Württemberg

Ab sofort läuft die neue Ausschreibung zum Programm „Vielfalt gefällt! Orte des Miteinanders“. Das Programm der Baden-Württemberg Stiftung in Kooperation mit der Allianz für Beteiligung unterstützt neue Projekte in Baden-Württemberg, die die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte am gesellschaftlichen Leben fördern und eine Kultur des Zusammenlebens schaffen. Bewerben können sich bis zum 13. April ausschließlich zivilgesellschaftliche Gruppen mit und ohne eingetragene Rechtsform aus Baden-Württemberg.

"Integration durch Engagement"

Studie zu ehrenamtlichem Engagement für Geflüchtete

Eine Studie mit dem Titel "Integration durch Engagement“ untersucht, wie ehrenamtliche Hilfen die Integration und Partizipation von Geflüchteten unterstützen, welche Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement im Flüchtlingsbereich vorliegen müssen und welche Probleme und Herausforderungen das Arbeitsfeld prägen. Für die Praxis der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit bietet die Studie zahlreiche Reflexionsanstöße und Impulse.

IOM bietet telefonische Beratung zum Familiennachzug an

Das Familienunterstützungsprogramm der IOM ist nun auch in Deutschland telefonisch erreichbar, um syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland zu unterstützen. Die Nummer lautet ++49 151 / 176 604 42.

Kochbuch "Über den Tellerrand schauen" vom FK Ostfildern

Der Freundeskreis Asyl in Ostfildern hat gemeinsam mit Geflüchteten ein Kochbuch kreiert, in dem Rezepte aus anderen Ländern zum Nachkochen einladen. Das reich bebilderte Werk ist am 12. Dezember erschienen und erzählt dabei auch Geschichten über die Menschen hinter den Rezepten, um so über den Tellerrand zu schauen. Das Buch ist zum Preis von 10 Euro über den Buchhandel und den Kiener Verlag erhältlich (ISBN 978-3-943324-83-9) und kann unter schatzmeister@fkasyl-ostfildern.de beim Freundeskreis bestellt werden.

  • Flyer zum Kochbuch „Über den Tellerrand schauen“

Appell „Menschenrecht auf Familienzusammenführung einhalten“ unterstützen!

Bis zum 16. März 2018 ist per Gesetz der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Von FDP über Unionsparteien bis zur AfD gibt es Bestrebungen, diese gegen Grundgesetz und internationale Abkommen verstoßende Regelung zu verlängern. Damit das nicht passiert und um dem Recht auf Familiennachzug Nachdruck zu verleihen, fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen gemeinsam mit anderen niedersächsischen Initiativen und Organisationen dazu auf, den Appell „Menschenrecht auf Familienzusammenführung einhalten“ zu unterzeichnen. Initiativen, Unterstützer*innengruppen, Vereine und Organisationen (keine Privatpersonen) können den Appell bis zum 14. Januar 2018 durch eine Mail an SW@Nds-Fluerat.org unterzeichnen.

Bildquelle: ONordsieck [CC-BY-SA-3.0-DE]

Transportfahrzeug für Hilfsgüter nach Paris über Weihnachten gesucht!

Tausende obdachlose Geflüchtete und Schutzsuchende leben derzeit in Paris ohne feste Bleibe. Einige kleine private Organisationen kümmern sich als Longterm Volunteers mit temporären Helfern um diese Menschen. Für einen privat organisierten Transport von gesammelten Decken, Winterkleidung und Schuhen nach Paris wird über die Weihnachtszeit einen Transporter für eine ehremantliche Flüchtlingshelferin gesucht.

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Einjährige berufliche Schule für erwachsene Zuwanderer und Flüchtlinge mit geringen Deutschkenntnissen (VABO-E)

Neues Angebot im Landkreis Konstanz geschaffen

Im Landkreis Konstanz leben etwa 900 Geflüchtete Personen, die zwischen 21 und 40 Jahren sind und aufgrund ihres Alters nicht mehr schulpflichtig sind. Sie können im Rahmen der normalen VABO-Klassen nicht beschult werden, da dies nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres möglich ist. Für diese Personen gibt es ab Januar 2018 das Angebot an VABO-E Klassen teilzunehmen.

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