Aktuelles

Aufnehmen statt Sterben lassen! Die Faschisierung Europas stoppen!

Gemeinsamer Appell zahlreicher Organisationen der Zivilgesellschaft

Gemeinsam mit einem breiten Bündnis veröffentlicht der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg den Appell „Aufnehmen statt Sterben lassen! Die Faschisierung Europas stoppen!“ anlässlich von vier Jahren EU-Türkei-Deal und den dramatischen Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen.

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LG Mosbach: Ausreisegewahrsam in Pforzheim rechtswidrig

Das Landgericht Mosbach hat am 5. März (Az: 3 T 43/19 ) entschieden, dass Ausreisegewahrsam nicht in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim vollzogen werden kann. Ausreisegewahrsam unterscheidet sich von Abschiebungshaft, weil er für maximal zehn Tage angeordnet werden darf und laut Gesetz „im Transitbereich eines Flughafens oder in einer Unterkunft, von der aus die Ausreise des Ausländers ohne Zurücklegen einer größeren Entfernung zu einer Grenzübergangsstelle möglich ist, vollzogen [wird]“. Diese Voraussetzung erfüllt die Einrichtung in Pforzheim laut Feststellung des Gerichts nicht.

Aufruf: „Bleiberecht statt Abschiebung“

Nachbesserungen bei Bleiberechtsregelungen gefordert

Auf Initiative von Engagierten aus Tübingen ist ein landesweiter Aufruf gestartet worden mit dem Ziel, Nachbesserungen bei den Bleiberechtsregelungen für berufstätige Geduldete zu erreichen. Die Unterzeichnenden wollen, dass die Landesregierung die Forderungen bei der angekündigten Budnesratsinitiative berücksichtigt. 29 Einrichtungen und Gruppen haben den Aufruf als Erstunterzeichnende unterstützt. Sie hoffen auf zahlreiche weitere Unterstützende aus ganz Baden-Württemberg.

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Weiterhin keine Sicherheit für Betroffene und Arbeitgeber*innen

Flüchtlingsrat enttäuscht von „Einigung“ der Landesregierung zum Thema „Bleiberecht“

Die aktuelle Einigung der Grün-Schwarzen Koalition in Baden-Württemberg beinhaltet nach Auffassung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg kaum greifbare Neuerungen und wird den Betroffenen – gut integrierten Geduldeten, die die hohen Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung noch nicht erfüllen – und ihren Arbeitgeber*innen nicht die Sicherheit geben, die sie sich erhofft haben.

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Bundesweite Proteste: Grenze auf, Leben retten!

Demonstrationen für die Rechte von Geflüchtete an der türk.-griech. Grenze

Das Bündnis Seebrücke ruft bundesweit zu Protesten auf: "Griechisches Militär und Frontex schießen an der türkischen Grenze mit Tränengas, Blendgranaten und Wasserwerfern auf Schutzsuchende, vor Lesbos ist in Anwesenheit der griechischen Küstenwache ein kleines Kind ertrunken. Während an der Grenze Familien, Kinder und Jugendliche militärisch bekämpft werden, stehen in Deutschland und anderen Ländern Aufnahmeeinrichtungen leer, hunderte Städte sind aufnahmebereit." Auf der Internetseite finden sich bereits angemeldete Kundgebungen, gerne können vor Ort eigene Protestaktionen veranstaltet werden.

Die Maske der Zivilisation

Zeitungsartikel zu der Situation an der türkisch-griechischen Grenze

Seán McGinley vom Flüchtlingsrat BW schreibt in der Wochenzeitung "Kontext:" über die Aussetzung von internationalem Recht an der türkisch-griechischen Grenze. Hintergrund ist, dass der türkische Präsident Recep Erdoğan Geflüchtete nicht mehr davon abhält in die EU weiterzuwandern, wie es in dem strittigen Deal der europäischen Regierungschefs*innen mit der Türkei 2016 verhandelt worden war. McGinley kommentiert treffend: "Wenn Griechenland – stellvertretend für die ganze EU – jetzt sagt, dass die Flüchtenden mit Waffengewalt aufgehalten werden, dass sie selbst im Falle eines Grenzübertritts keine Asylanträge werden stellen dürfen und in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, dann ist das ein eklatanter Rechtsbruch, der unter dem Beifall der EU mit brachialer, menschenverachtender Gewalt durchgesetzt wird."

Bis auf Weiteres: Keine Dublin-Überstellungen nach Italien

Grund dafür ist der Corona Virus

Nach einer Meldung des Bundesinnenministeriums werden bis auf Weiteres keine Dublin-Überstellungen nach Italien vollzogen werden, um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen. Dies bedeutet vor allem für Personen, deren Überstellungsfrist nach der Dublin III Verordnung im März enden würde, dass ihre Asylanträge im nationalen Verfahren bearbeitet werden müssen. Wir raten allen Betroffenen sich an Beratungsstellen zu wenden, wenn sie weitere Bescheide vom BAMF erhalten.

„Places of Safety in the Mediterranean in the Context of the European Policy of Outsourcing Responsibility”

Eine Studie der Heinrich-Böll Stiftung

In dieser Studie beleuchten Prof. Dr. Anuscheh Farahat and Prof. Dr. Nora Markard Fragen rund um die Seenotrettung von Flüchtenden auf dem Mittelmeer. Dürfen diese nach internationalem und europäischen Recht in nordafrikanische Staaten gebracht werden? Kann von Ägypten, Algerien, Marokko, Libyen und Tunesien als sichere Orte für gerettete Flüchtende gesprochen werden? Falls nein, dürfen Schiffe, die Flüchtende gerettet haben, angeordnet werden diese in die nordafrikanischen Staaten zu bringen? Diesen und vielen weiteren spannenden Fragen gehen die Autorinnen im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nach.

Mehr als 120 Einzelpersonen und Initiativen fordern Landesregierung zum Handeln auf

Petition fordert Aufnahme von Geflüchteten aus den Lagern in Griechenland

Die Situation auf den griechischen Inseln an der Grenze zur Türkei sorgt europaweit für Entsetzen. Die Europäische Union vernachlässigt ihre Verpflichtung gegenüber schutzsuchenden Menschen und beschädigt den solidarischen Gedanken einer gemeinsamen Werteunion nachhaltig. Deshalb haben 122 Erstunterzeichner*innen ein Forderungspapier an die Landesregierung Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann versendet.

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Nicht einmal der Minimalkonsens wird erfüllt

Bilanz von Pro Asyl zu 18 Monaten Gnadenkontingent beim Familiennachzug

Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum. Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingent nach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt.