Aktuelles

Weihnachtspostkarte und Aufkleber des Flüchtlingsrats BW

Die Beschäftigungsduldung

Handreichung des Flüchtlingsrats BW

Ab Januar 2020 besteht für Geduldete, die schon lange arbeiten und weitere Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu erhalten. Eine neue Broschüre des Flüchtlingsrats BW erklärt, was die Beschäftigungsduldung ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie erteilt werden kann, und wie die Beschäftigungsduldung zu einer Aufenthaltserlaubnis führt. Die Broschüre liegt nur in deutscher Sprache vor und richtet sich in erster Linie an ehrenamtlich Engagierte. Ab Januar kann man die Broschüre als Druckversion erhalten, Vorbestellungen sind unter info@fluechtlingsrat-bw.de möglich.

Arbeitshilfe "Das Asylbewerberleistungsgesetz"

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zum Thema "Soziale Rechte für Geflüchtete - Das Asylbewerberleistungsgesetz" herausgegeben. Autor ist Claudius Voigt. Die Arbeitshilfe beinhaltet die neuen rechtlichen Änderungen im Hinblick auf die Asylbewerberleistungen durch das Migrationspaket und ist eine Vorabveröffentlichung, die Teil der umfangreicheren Arbeitshilfe "Soziale Rechte für Geflüchtete" sein soll, die demnächst in einer aktualisierten dritten Auflage erscheinen wird.

Verlust der Heimat und grenzüberschreitende Freundschaft

Der neue Film "Zu weit weg" bereitet die Themen Zuwanderung und Integration für ein junges Publikum auf

Der auf internationalen Filmfestivals bereits mehrfach ausgezeichnete Film "Zu weit weg" handelt vom Verlust der Heimat und die grenzüberschreitende Kraft von Freundschaft. Dabei werden die Themen Zuwanderung und Integration für Kinder sensibel und verständlich aufgearbeitet. Der Film ist ab März 2020 in den Kinos zu sehen. Der Filmverleih organisiert gerne Sondervorstellungen, beispielsweise für Schulklassen.

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EuGH: Neuer Asylantrag bei menschenunwürdigen Zuständen in anderen EU-Staaten zulässig

In einem Beschluss gegen Deutschland vom 13. November 2019 hat der EuGH bekräftigt, dass unmenschliche Lebensverhältnisse innerhalb der EU können nicht ignoriert werden können. Wenn Geflüchteten in dem EU-Mitgliedsstaat, in dem sie anerkannt sind, Menschenrechtsverletzungen drohen, darf ihr Antrag hier nicht als "unzulässig" abgelehnt werden. Konkret ging es in dem Verfahren um syrische Staatsangehörige, die in Bulgarien einen Flüchtlingsstatus bekommen haben und 2014 aufgrund der schlechten Lebensbedingungen für Flüchtlinge von dort weiter nach Deutschland geflohen sind. Hier haben sie erneut Asylanträge gestellt, die vom BAMF wegen der schon bestehenden Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien als "unzulässig" abgelehnt worden sind.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz - Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten

Arbietshilfe des AWO-Bundesverbands

Die Broschüre des AWO-Bundesverbands informiert über die Voraussetzungen, unter denen im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie der Asylverfahrens- und Migrationsberatung rechtliche Hinweise gegeben werden können. Grundsätzlich ist die Rechtsberatung zwar sogenannten Volljurist*innen vorbehalten, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht aber Ausnahmen, wenn es sich um unentgeltliche Unterstützung handelt und wenn die beratenden Personen unter Anleitung einer juristisch qualifizierten Person handeln. Die Broschüre stellt unter anderem dar, welche Rechtsdienstleistungen zulässig sind und was bei der Beratung beachtet werden muss.

Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen

Rechtsgutachten im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands

Aus dem im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbands erstellten Rechtsgutachten "Das Recht auf Bildung und Zugang zur Regelschule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer" geht als Haupterkenntnis hervor, dass die Bundesrepublik und ihre Länder nach den Vorgaben des Völker-, EU- und Verfassungsrechts verpflichtet sind, für minderjährige Kinder von Asylsuchenden den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes heißt das, dass Familien mit minderjährigen Kindern, zumindest falls in der Aufnahmeeinrichtung keine der Regelschule vergleichbare Beschulung stattfindet, nach drei Monaten ein gesetzlicher Anspruch auf kommunale Umverteilung in kindgerechte Orte – in der Regel Wohnungen – besteht, um den Zugang zur Regelschule sicherzustellen. Die Autor*innen begrüßen zwar, dass Familien mit minderjährigen Kindern nun maximal für sechs Monate in den Aufnahmeeinrichtungen leben sollen. Im Sinne des Kindeswohls dürften die sechs Monate aber nicht zur regulären Aufenthaltsdauer für Familien mit minderjährigen Kindern werden.

Keine Hoffnung auf ein Leben in Sicherheit

Studie zu Abgeschobenen in Afghanistan

Trotz Lebensgefahr schiebt die EU Geflüchtete nach Afghanistan ab. Medico International und seine Partnerorganisation AHRDO haben die Lage von Abgeschobenen und Rückkehrer*innen vor Ort untersucht.

Abschiebung light: Teuer, aber wenig wirksam

Studie zur "Freiwilligen Rückkehr"

Extrem staatstragend im Bereich der Flüchtlingspolitik ist alles, was der Aufenthaltsbeendigung dient. Hierbei gilt die "freiwillige Ausreise" als Königsweg, denn sie ist weitaus billiger als die Abschiebung und sie verursacht weniger politischen Lärm. Nun hat das BAMF eine wissenschaftliche Analyse über die Wirkungen des Anfang 2017 aufgelegten Rückkehrprogramms "Starthilfe Plus" vorgelegt. 

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Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Kontingent von 1000 Visaerteilungen pro Monat wird nicht ausgeschöpft

Im Sommer 2018 wurde der Familiennachzug zu Geflüchteten mit subsidiärem Schutz neu geregelt. Die Bundesregierung schuf mit dem § 36a AufenthG eine Gesetzesgrundlage, die es erlauben sollte 1000 Visa pro Monat für Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten zu erteilen. Aufgrund der komplizierten Verfahren, in das unterschiedliche Behörden involviert sind, wurde im Jahr 2018 das monatliche Kontingent nicht ausgeschöft. Dies änderte sich im ersten Halbjahr 2019, doch seit Juni sinken die Zahlen der erteilen Visa wieder. Das Problem liegt bei den deutschen Auslandsvertretungen und den dort (gewollt?) geringen Bearbeitungskapazitäten für Visumsanträge.