Aktuelles

Förderung von Veranstaltungen mit Flüchtlingen

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 10. bis 23. März 2016 werden Veranstaltungen mit Flüchtlingen mit einem Betrag gefördert. Der Förderantrag zur Übernahme von Kosten bis max. 300 EUR pro Veranstaltung wird in Kürze auf der Homepage der Internationalen Wochen gegen Rassismus zu finden sein.

Land fördert kommunale Flüchtlingsbeauftragte

Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift (VwV) Integration fördert das Land Baden-Württemberg die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene. Kreise, Städte, Gemeinden und freie Träger können sich mit Projekten zur Stärkung kommunaler Strukturen, zur Elternbeteiligung am Bildungsweg ihrer Kinder oder zur Verbesserung der Teilhabe für eine Förderung des Landes bewerben. In der vierten Programmrunde soll mit einem Budget von 13,2 Millionen Euro insbesondere die Einrichtung von kommunalen Flüchtlingsbeauftragten gefördert werden.

Neues Internetportal des Auwärtigen Amts zum Familiennachzug für SyrerInnen

Fristwahrender Antrag über diese Seite möglich

Das Auswärtige Amt hat ein Internetportal mit "Informationen zum Familiennachzug für Schutzberechtigte aus Syrien" online gestellt.
Neben Informationen zum Familiennachzug sind Sie hier Formulare für die fristwahrende Anzeige und den Visumsantrag zu finden.
Auch wenn sich die Seite speziell an "Schutzberechtigte aus Syrien" wendet, gelten die Informationen auf dem Portal ebenso für schutzberechtigte Personen aus anderen Ländern. Die Formulare sind, nach Auskunft des Auswärtigen Amts, nur für syrische StaatsbürgerInnen gültig.

Obergrenzen für Flüchtlinge rechtlich ohne Grundlage

In einem 47-seitigen Gutachten erörtert der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Frage, ob zahlenmäßige Obergrenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingen rechtlich möglich sind oder nicht. Das Ergebnis ist eindeutig: Weder internationales Recht (insb. Genfer Flüchtlingskonvention) noch EU-Recht (u.a. Grundrechtecharta) lassen Zurückweisungen in sog. sichere Drittstaaten oder gar in die Herkunftsstaaten zu. Selbst im sog. "Notstandsfall" gelten die grundlegenden Menschenrechte weiter.

Recht auf Willkommen

Aufruf und Plattform gegen Abschottung und Fremdenfeindlichkeit gegründet

Flüchtende aufnehmen und Fluchtursachen beseitigen – mit dieser zentralen Forderung hat sich  eine zivilgesellschaftliche Initiative an die Öffentlichkeit gewandt (www.recht-auf-willkommen.de). Gründer der "Plattform wider Abschottung und Fremdenfeindlichkeit" sind das globalisierungskritische Netzwerk Attac, das Institut Solidarische Moderne, die Menschenrechtsorganisation Medico International sowie die christliche Zeitschrift Publik-Forum.

Plattform wider Abschottung und Fremdenfeindlichkeit: www.recht-auf-willkommen.de
(mit Gründungstext auch in Englisch, Arabisch und Kurdisch)
Unterzeichnende Einzelpersonen: www.recht-auf-willkommen.de/unterzeichner/einzelpersonen
Unterzeichnende Organisationen: www.recht-auf-willkommen.de/unterzeichner/organisationen

Offener Brief an Landes- und Bundespolitik

Netzwerk Flüchtlingsarbeit Nürtingen beklagt sich über unwürdige Behandlung von Westbalkanflüchtlingen

In einem Offenen Brief an die Bundesregierung, Ministerpräsident Winfried Kretschmann und andere beklagt sich das Netzwerk Flüchtlingsarbeit Nürtingen über die Einstufung von Westbalkanländern zu "sicheren Herkunftsstaaten" und die einseitige und unwürdige Schlechterbehandlung von Asylsuchenden aus diesen Staaten (insbesondere Roma) im Asylverfahren und im öffentlichen Diskurs.

Bayern „konzentriert“ Balkan-Flüchtlinge in Sonderlagern

18.12.2015 Pressemitteilung Bayerischer Flüchtlingsrat: Bayern „konzentriert“ Balkan-Flüchtlinge in Sonderlagern

Seit ihrer Eröffnung in Manching und Bamberg stehen die Balkan-Sonderlager der Bayerischen Staatsregierung in der Kritik. Flüchtlinge aus Balkan-Staaten sollen, so die offizielle Begründung, gleich nach der Ankunft in diesen Lagern untergebracht und ihre Asylanträge unmittelbar abgelehnt werden. Bis zur Ausreise oder Abschiebung müssen sie in diesen Unterkünften bleiben. Doch entgegen der staatlichen Planungen kommen in Folge der Abschreckungspolitik nur noch wenige Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten in Bayern an. Deshalb werden nun alle Balkan-Flüchtlinge in Bayern in den Sonderlagern zusammengetrieben, darunter viele Menschen, die schon viele Jahre in Deutschland leben.

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Starke Zunahme von Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte - so gut wie keine Aufklärung

Nach einer aktuellen Recherche der "Zeit" gab es im Jahr 2015 bisher 222 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland. Insbesondere die Zahl der Brandanschläge auf bewohnte Unterkünfte hat demnach stark zugenommen. Entgegen der Beteuerung von Politiker/innen, dass mit der ganzen Härte des Rechtsstaats gegen die Täter/innen vorgehe, kommt die Recherche zu dem Ergebnis, dass es noch so gut wie keine Ermittlungserfolge gebe: "Nur in vier Fällen haben Gerichte bisher Täter verurteilt, in weiteren acht Fällen wurde Anklage erhoben. Das sind gerade einmal fünf Prozent aller Angriffe. In weniger als einem Viertel aller Fälle konnte die Polizei überhaupt einen Tatverdächtigen ermitteln. Fast alle Taten sind also bis heute nicht aufgeklärt. Elf Prozent der Verfahren wurden mittlerweile sogar ganz eingestellt. Und das, obwohl schon 104 Menschen bei Übergriffen verletzt wurden." In Baden-Württemberg gab es in 2015 17 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, darunter 7 Brandstiftungen.

Asylrelevante Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 3. & 4.12.2015

Abschiebungen nach Afghanistan und weitere Beschleunigung der Asylverfahren

Die 203. Innenministerkonferenz beschloss, dass Rückführungen nach Afghanistan derzeit wieder generell möglich seien. Zudem beschloss sie folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren: Erhöhung der Kapazitäten des BAMF, Einrichtung weiterer Außenstellen und besonderer Entscheidungszentren, Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Behörden sowie die Abschaffung der Möglichkeit für bestimmte Asylantragsteller/innen, die Fluchtgründe schriftlich darzulegen.

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Von der BÜMA zum Ankunftsnachweis

Am 9.12.2015 legte das Bundeskabinett einen Gesetztesentwurf für einen einheitlichen Ankuftsnachweis für Asylsuchende vor. Dieser soll die BÜMA ersetzen.

Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender, kurz BÜMA, wird beim ersten Kontakt mit den Asylsuchenden von der Grenzpolizei, den Ausländerbehörden oder Erstaufnahmestellen ausgestellt. Bisher waren diese Daten nicht bundesweit abzurufen und zu vergleichen. Dies soll sich nun ändern. Genannte Ziele sind neben der Beschleunigung der Asylverfahren und Verhinderung der Doppelzählungen von Asylgesuchen auch sicherheitspolitischer Natur: Mit dem System sollen, laut Bundesinnenminister de Maizière, auch terrorismusrelevante Erkenntnisse schneller identifiziert werden können.

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