Bildung & Arbeit

RP Stuttgart bearbeitet Zeugnisanerkennungsanträge nur noch bei Personen mit "Bleibeperspektive"

Die Anerkennungsstelle für schulische Bildungsnachweise aus dem Ausland beim Regierungspräsidium Stuttgart hat bereits im März 2016 eine interne Regelung verabschiedet, nach der Anträge zur Gleichwertigkeitsprüfung von Schulzeugnissen nur noch bei solchen Personen angenommen und bearbeitet werden, die einen Aufenthaltstitel haben, mindestens jedoch eine Aufenthaltsgestattung. Als Grund wurde die hohe Zahl an Anträgen angegeben. Diese Praxis schließt Personen aus, die noch keine Aufenthaltsgestattung durch das BAMF erhalten haben. Explizit ausgeschlossen wird die Bearbeitung von Anträgen von Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a Asylgesetz. Bei einer Duldung muss nachgewiesen werden, dass die Duldung "auf Dauer erfolgt". Der Umgang des RP Stuttgart widerspricht der Tatsache, dass der Aufenthaltsstatus für die Berechtigung für eine Antragstellung nicht relevant ist. Auf der Webseite des RP ist hierzu folgender Satz vermerkt: "Wir sind nur dann für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, oder schriftlich mitteilen, wo Sie sich für eine Aus- oder Weiterbildung, eine Beschäftigung ... in Baden-Württemberg beworben haben oder bewerben wollen."

Riesige Nachfrage nach Stipendienprogramm für Flüchtlinge aus Syrien

Siebenmal mehr Bewerber_Innen als vorhandene Plätze

Nach Ende des Bewerbungsschlusses haben sich 335 syrische Flüchtlinge auf das „Baden-Württemberg-Programm“ beworben. 55 Menschen können über dieses Programm gefördert werden. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer stellte richtigerweise fest: „Der deutlich gestiegene, immense Zuspruch zeigt, wie groß das Potential unter den Flüchtlingen ist“.
In einem nächsten Schritt werden die 55 Stipendiat_Innen ausgewählt, die letztendlich das Stipendium bekommen. Ob es nach dem großen Erfolg weitere Programme (evtl. auch für Angehörige anderer Herkunftsländer) geben soll ist angefragt.

Weiterbildungen zum/r Integrationskursdozent/in an PHs in Baden-Württemberg

Ab dem Sommersemester 2016 bieten mehrere Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg die Zusatzqualifikation Deutsch als Zweitsprache vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an, mit der man in Integrationskursen unterrichten darf. Teilweise sind die Angebote kostenfrei bzw. stark kostenreduziert. Die Zulassungskriterien finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen (PH Karlsruhe, PH Ludwigsburg, PH Schwäbisch-Gmünd). 

Qualifizierungsprojekt für MigrantInnen im Ostalbkreis

Das Bauhandwerk im Ostalbkreis hat am 9. März ein Qualifizierungsprojekt gestartet, mit dem 15 männliche Migranten im Alter von 20 bis 25 Jahren auf eine Ausbildung im Bauhandwerk vorbereitet werden sollen. Das auf sechs Monate angelegte Projekt umfasst berufsbezogenen Deutschunterricht, Fachunterricht sowie Bewerbungstraining. Für die Praktika werden noch teilnehmende Betriebe im Ostalbkreis gesucht.

Hoffnungsträger und Babbel bieten kostenlose Online-Sprachkurse für Flüchtlinge

Die Hoffnungsträger Stiftung stellt ab sofort in Kooperation mit dem Online-Sprachkursanbieter Babbel kostenlose Codes für einen Online-Sprachkurs zur Verfügung. Damit können Flüchtlinge einen Deutschkurs aktivieren und sofort mit dem Lernen beginnen. Die App von Babbel läuft auf PC und Handy.

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Neuauflage: Leitfaden Arbeitsmarktzugang

Im Rahmen des Förderprogramms "Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen" (IvAF, Integrationsrichtlinie Bund) hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Informationsbroschüre für Mitarbeiter/innen von Arbeitsagenturen und Jobcentern neu aufgelegt und inhaltlich aktualisiert. Die Broschüre beinhaltet Informationen über die Regelungen zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen im Asylverfahren, mit Duldung und mit Aufenthaltserlaubnis und ist auch für alle sonstigen Zielgruppen geeignet.

Recht auf Bildung - auch ohne Papiere

Materialien der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Die GEW betont, dass jedem Kind und Jugendlichen (auch Illegalisieren) ein Recht auf Bildung zusteht, das nicht an fehlenden Papieren scheitern darf. Zu diesem Thema haben sie verschiedene Materialien veröffentlicht.

Baden-Württemberg Programm zur Studienförderung von Flüchtlingen aus Syrien II

Bewerbungsfrist: 31. März 2016

Das Wissenschaftsministerium schreibt zum zweiten Mal das Baden-Württemberg-Programm zur Studienförderung von syrischen Flüchtlingen aus. In diesem Rahmen sollen 50 SyrerInnen mit einem Stipendium dabei unterstützt werden, ihr Studium in Baden-Württemberg erfolgreich abzuschließen.

Informationen zu deutschen Arbeitsvisa für Menschen aus den Ländern des Westbalkans

Merkblätter der Auswärtigen Ämter und Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Informationsbroschüre herausgegeben, um über die Möglichkeiten eines deutschen Arbeitsvisums für StaatsbürgerInnen aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien zu informieren.
In der Broschüre finden sich Informationen zu den Bedingungen und AnsprechpartnerInnen, um ein Arbeitsvisum zu erhalten. Sie ist auf deutsch, bosnisch, montenegrinisch, kosovarisch, serbisch, albanisch und mazedonisch als kostenlose PDF erhältlich.
Außerdem haben die jeweiligen deutschen Vertretungen Merkblätter zusammengestellt, um über das Visumverfahren und notwendige Unterlagen zu informieren. Diese können für Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro, Albanien und Kosovo als kostenlose PDF heruntergeladen werden.

"Wir zusammen" - eine Initiative deutscher Unternehmen für die Integration von geflüchteten Menschen

Tu Gutes und sprich darüber: Namhafte Unternehmen engagieren sich für die Integration von Geflüchteten:
die Website "wir zusammen" bietet eine Plattform, auf der Unternehmen ihre jeweiligen Integrationsprojekte vorstellen können.