Informationen

Zwei Sammelabschiebungen pro Woche aus Baden-Württemberg in die Balkanstaaten (Kopie)

Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Abschiebung von Flüchtlingen, die Sie unterstützen, bevorstehen könnte, weil diese „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind UND / ODER
wenn Sie der Auffassung sind, dass Abschiebungshindernisse vorliegen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht berücksichtigt hat oder die aktuell (also zeitlich nach dem ablehnenden Asylbescheid) entstanden sind, können Sie den Flüchtlingen dabei helfen, die Abschiebung doch noch zu vermeiden, indem Sie gemäß der  "Leitlinien des Innenministerium Baden-Württemberg für die Rückkehr- und Abschiebepraxis im Land" vom 24.3.15 einen schriftlichen Antrag auf Aussetzung der Abschiebung stellen.

Hierbei unterstützen wir Sie gerne oder vermitteln an Beratungsstellen oder AnwältInnen. Tel. Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats: 0711 55 32 83-4, E-Mail: info@fluechtlingsrat-bw.de

Falls Sie von Abgeschobenen Kenntnis erhalten, bei denen die Abschiebung trotz möglicher Abschiebungshindernisse vollzogen wurde oder die nach der Abschiebung von einer unzumutbaren Lebenssituation betroffen sind, bitten wir Sie, uns eine Fallschilderung zukommen zu lassen.

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