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Baden-Airpark Söllingen im April 2013: Sammelabschiebung nach Serbien mit Air Bulgaria. Bild: Flüchtlingsrat BW

"Winterabschiebestopp" in Baden-Württemberg: Humanität hat Vorrang?

Deutlich strengere Kriterien als in anderen rotgrün regierten Bundesländern

Bereits bei der Innenministerkonferenz am 6. Dezember haben die Bundesländer Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz erklärt, auch in diesem Winter keine Abschiebungen in den Balkanraum durchzuführen. Das Innenministerium von Baden-Württemberg hat kurz darauf eine Regelung getroffen, die hinter der letztjährigen deutlich zurückbleibt, indem sie neu eingereiste Asylsuchende und Folgeantragsteller/innen von einer Aussetzung der Abschiebung über den Winter ausschließt. Begründet wurde dies mit dem allgemeinen Anstieg der Zugangszahlen und der Belastung der Landeserstaufnahmestelle und der Kommunen.

  • Ab sofort bis zum 1. März 2014 erfolgen keine Sammelabschiebungen nach Serbien, Mazedonien, Bosnien- Herzegowina, Kosovo und Montenegro. Es dürfen nur erwachsene Paare und Einzelpersonen im Wege der Einzelabschiebung zurückgeführt werden. Familien dürfen nicht abgeschoben werden (Ausnahme: Straftäter in der Familie; dann kann die gesamte Familie abgeschoben werden).
  • Dies gilt nicht für Folgeantragsteller und für Personen, die nach dem 1. September 2013 eingereist sind.
  • Vom 20. Dezember 2013 bis 7. Januar 2014 werden Abschiebungen grundsätzlich zurückgestellt. Ausgenommen sind Straftäter und Ausländer, die die innere Sicherheit gefährden.

Die baden-württembergische Regelung ist strenger als die der o.g. anderen Bundesländer. Diese werden Abschiebungen erst wieder ab 1.4.2014 durchführen. Sie definieren in ihren Erlassen, unter welchen Voraussetzungen jemand als Straftäter gilt und unter Umständen (unter Verbleib der restlichen Familie in Deutschland) abgeschoben werden kann. Vor allem jedoch schließen sie Folgeantragsteller/innen und Neueingereiste Asylsuchende nicht von der Winterregelung aus.

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