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Verlängerung des Abschiebestopps nach Griechenland

Mit einem Erlass vom 8.2.2012 hat der schleswig-holsteinische Justizminister Abschiebungen nach Syrien für vorläufig 6 Monate ausgesetzt. Dies begrüßte der dortige Flüchtlingsrat und forderte den Einsatz für die Aufhebung des deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommens, das immer noch in Kraft ist. In Syrien gilt die Stellung eines Asyantrages im Ausland als Straftatbestand und führt regelmäßig zu politischer von Folter begleiteter Haft. Syrische Exilierte werden - wie seit Jahren bekannt ist (vgl. PE PRO ASYL v. 8.2.2012) - auch im deutschen Exil weitgehend unbehelligt durch Agenten der syrischen Geheimdienste überwacht und ausgeforscht. Erst jüngst sind wieder zwei solcher Spione in Berlin verhaftet worden. Rückkehrende Flüchtlinge waren schon immer vor dem strafrechtlichen und dem Denunziationshintergrund - und sind es verstärkt unter den derzeit herrschenden Bedingungen in Syrien - erheblich durch staatliche Gewaltmaßnahmen gefährdet. Auch in Baden-Württemberg gelte bereits seit dem letzten Jahr eine Aussetzung von Abschiebungen nach Syrien, wie Innenminister Gall (SPD) bei der Regierungspressekonferenz am 14. Februar„Auch aus Baden-Württemberg wird derzeit kein Syrer abgeschoben und dies bereits seit 2011. Damit tragen wir den bestehenden Unruhen in diesem Land Rechnung. Es ist aus meiner Sicht momentan nicht vertretbar, Menschen in dieses Land abzuschieben.“ Eines förmlichen Abschiebestopps bedürfe es hierfür nicht. „Wir haben jedoch eine entsprechende interne Absprache mit dem landesweit zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe getroffen“, erläuterte Gall. In Baden-Württemberg halten sich aktuell 2.671 Syrer auf, davon seien 304 geduldet, also ausreisepflichtig.

Das Bundesinnenministerium hat mit Schreiben vom 28.11.2011 den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz darüber informiert, dass Überstellungen nach Griechenland im Rahmen von Dublin II für ein weiteres Jahr ausgesetzt werden. Der Umgang mit Asylbewerbern in Griechenland widerspreche trotz erster Verbesserungen weiter europäischen Standards. Es bedürfe weiterer Maßnahmen in "erheblichem Umfang", um die bestehenden "schwerwiegenden
Mängel" des griechischen Asylsystems zu beheben. Das Moratorium gilt nun vorläufig bis zum 12.1.2013. Von einer Reform des europäischen Asylsystems, wie von vielen NGOs gefordert und auch von der EU-Kommission angeregt, ist in dem Schreiben nicht die Rede. Im Gegenteil betont der Bundesinnenminister die "hohe Priorität", die eine "vollständige und uneingeschränkte Anwendung des Dublin-Verfahrens" habe.

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