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Urteil des Bundessozialgerichtes: Das Kürzen der Sozialleistungen aufgrund fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung ist rechtens

Das Bundessozialgericht in Kassel hat im Falle eines Mannes aus Kamerun entschieden, dessen Asylantrag im Jahre 2004 abgelehnt worden war. Aufgrund der Weigerung an seiner Passbeschaffung mitzuwirken, wurde dem Mann monatlich nur noch so viel Geld ausgezahlt, wie er zur Deckung seines physischen Existenzminimums benötigte. Das Gericht gab den Behörden Recht und bestätigte diese Praxis.
Konkret hatte der Mann zusätzlich Leistungen zur Deckung seines soziokulturellen Existenzminimums gefordert. Die Behörden seien nicht dazu verpflichtet, ihm diese Leistungen auszuzahlen, sondern könnten die Bewilligung von der Mitwirkung bei ausländerrechtlichen Pflichten abhängig machen.
In einer Pressemitteilung kritisiert Ulla Jelpke, von der Fraktion der Linken, das Urteil scharf. Die Praxis, Menschen mit der Kürzung der Sozialleistungen zu einem Leben unter dem Existenzminimum zu verdammen, nur um sie zu zwingen an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken, sei eine Verletzung der Menschenwürde. Alexander Thal, Sprecher des bayrischen Flüchtlingsrates nennt das Urteil „einen Schlag ins Gesicht von tausenden Flüchtlingen in Deutschland“.

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