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Update zur Beantragung einer Tazkira

Neuregelungen der Afghanischen Botschaft finden wieder Anwendung

Seit dem Sommer können Tazkiras wieder innerhalb Deutschlands beantragt werden. Die Anträge auf Ausstellung einer Tazkira werden im Generalkonsulat Berlin entgegen genommen. Nachdem die Afghanische Botschaft im Oktober 2018 noch einen anderen Weg zur Beschaffung einer Tazkira für Afghan*innen in Deutschland nannte, finden nun die von der Botschaft bekanntgegebene Neuregelungen Anwendung.  

Laut eines Schreibens des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Schleswig-Holstein vom März 2019, können Afghan*innen nun selbst einen Termin bei der Botschaft in Berlin vereinbaren und unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen beim Konsulat die Tazkira benatragen. Das Verfahren beinhaltet ein persönliches Interview mit dem Konsul, nach dem dann die afghanische Staatangehörigkeit festgestellt und der Antrag auf Erteilung einer Tazkira angenommen werden kann. Der genaue Wortlaut des Schreibens und detaillierte Informationen lassen sich dem nachfolgenden Artikel des BumF entnehmen.

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