Informationen

Unterstützung für Menschen in der Abschiebehaft

Kontakt- und Beratungsstelle nimmt Arbeit auf

Die Kontakt- und Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände will den Geflüchteten in der Abschiebehafteinrichtung Pforzheim eine unabhängige Verfahrensberatung anbieten. Ziel ist eine kompetente und professionelle Unterstützung von Geflüchteten in der Abschiebungshafteinrichtung zum Schutz ihrer Grundrechte. Sie soll die betroffenen Menschen in die Lage versetzen, das ausländer- und flüchtlingsrechtliche Verfahren ausreichend zu verstehen, um möglichst sachgerecht und selbstverantwortlich handeln und entscheiden zu können. Die Verfahrensberatung erfolgt unabhängig von behördlichem, hoheitlichem Handeln. Grundlage der Arbeit ist ein besonders enges Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen. Das Beratungsgeheimnis sowie die Verschwiegenheitspflichten werden gewährleistet.
Hintergrundinformation zum Projekt
Für einen menschenrechtskonformen Vollzug von Abschiebungshaft ist eine unabhängige, qualifizierte Verfahrens- und Sozialberatung durch freie, gemeinnützige Träger von zentraler Bedeutung. Abschiebehaft ist keine Strafhaft. Sie dient nur dem Zweck, die Durchführung von Abschiebungen zu erleichtern, in dem sie ein „Untertauchen“ des ausreisepflichtigen Ausländers/der ausreisepflichtigen Ausländerin verhindert. Als freiheitsentziehende Maßnahme stellt sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Bewegungsfreiheit dar und darf aus Sicht der Kirchen und Verbände im Einzelfall immer nur ultima-ratio sein. Abschiebehaft wird in der Praxis häufig auch verhängt bei Personen, die in Deutschland Zuflucht und Schutz suchen bzw. gesucht haben. Viele Abschiebungshäftlinge sind sog. „Dublin-Fälle“, Personen, die in einen anderen für die Prüfung des Asylverfahrens zuständigen EU-Staat überstellt werden sollen.
Trägerschaft
Es handelt sich um eine gemeinsam verantwortete und getragene Kontakt- und Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände Diakonisches Werk Baden und Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg, die in enger Kooperation mit den anderen Liga-Verbänden Deutsches Rotes Kreuz, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt sowie der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Kath. Kirche Erzdiözese Freiburg und in Kooperation dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg durchgeführt wird.  


Information für Geflüchtete in der Abschiebehafteinrichtung
Diakonie und Caritas bieten in Kooperation mit der AWO, dem DRK, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband eine unabhängige und kostenlose Beratung für Geflüchtete in der Abschiebehafteinrichtung an. Wir arbeiten eng mit den Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbänden, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und spezialisierten Rechtsanwälten/-innen im Flüchtlingsbereich zusammen.
Wann? Montag  9-12 Uhr und nach Vereinbarung
Wo? Abschiebehaft Pforzheim, Besuchsraum
Wer? Kirsten Boller Diplom-Sozialarbeiterin (FH)
Diakonisches Werk Baden und Caritasverband Erzdiözese Freiburg
Terminvereinbarung:
k.boller@caritas-karlsruhe.de 
Telefonisch  0151/1884 6722 (bitte sprechen Sie uns ggf. auf den Anrufbeantworter, damit wir Sie schnell zurückrufen können. Geben Sie bitte unbedingt Ihren Namen, den Namen der Person in der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim, Herkunftsland, möglichst Geb. datum an und Ihre Telefon-Nummer, unter der wir Sie erreichen können. Hilfreich ist auch zu wissen, in welcher Beratungsstelle die Person bereits in Beratung war und welche Rechtsanwältin/welcher Rechtsanwalt den Fall schon kennt:
Frau Boller ist mit einem Teildeputat für die Kontakt- und Beratungsstelle tätig und normalerweise erreichbar:
Montag und Donnerstag von 9 – 16 Uhr)
Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Dolmetscher benötigen!


Zielgruppe der Kontakt- und Beratungsstelle
Die Kontakt- und Beratungsstelle unterstützt Menschen, die wegen einer begründeten Furcht vor Verfolgung aus den in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Gründen oder vor Gefahren, wie sie europa- und verfassungsrechtlich den subsidiären Schutz bzw. Abschiebungsverbote begründen, nicht in Herkunftsland zurückkehren können, sofern diese in der Abschiebungshafteinrichtung inhaftiert werden. Es handelt sich um sog. „Aufgriffsfälle“, die in der EU Asyl suchen und bei denen die Überstellung in einen anderen Staat („Dublin“System) gesichert werden soll. Weiterhin geht es um andere Geflüchtete, die z.B. nach Ablehnung ihres Asylantrages zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung in Haft genommen werden, in denen aber Gründe vorliegen, die für das Wiederaufgreifen des Verfahrens sprechen, weil die Personen Schutz benötigen.
Bei der Beratung von Geflüchteten in der Abschiebungshaft geht es nicht um Personen, die Straftaten begangen haben, die Inhaftierung erfolgt allein aus dem Grund, dass befürchtet wird, dass die Person sich der Aufenthaltsbeendigung durch Untertauchen entzieht.  

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