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Taschengeldnachzahlung für ausstehendes Geld nach der Verlegung aus den LEAs

Was muss beachtet werden, um das "Taschengeld" nachgezahlt zu bekommen?

Immer wieder kommt es vor, dass geflüchtete Menschen vor dem "Taschengeldauszahlungstermin" aus den LEAs in die Landkreise verlegt werden. Jeder Geflüchtete hat das Recht dieses Geld nachgezahlt zu bekommen.
Dafür muss ein formloser Antrag zur Taschengeldnachzahlung per E-Mail an das zuständige Regierungspräsidium gerichtet werden.
Nähere Informationen zum formlosen Antrag und den AnsprechpartnerInnen:

Um einen formlosen Antrag zu stellen, sind folgenden Angaben notwendig:

  • ID-Nr., Name, Vorname und Geburtsdatum (ggf. aller Antragsteller bei Familien)
  • Kopie/Scan/Foto der BüMA bzw. des Ankunftsnachweises (beidseitig)
  • die aktuelle Anschrift sowie die Einrichtung im Regierungsbezirk, in der der Antragsteller zuletzt untergebracht war
  • der Zeitraum, für den der Anspruch geltend gemacht wird und
  • eine Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll
  • Falls kein Bankkonto vorhanden ist, müssen Sie sich mit dem Landratsamt vor Ort in Verbindung setzen. Es ist teilweise möglich, dass es diesem überwiesen wird.

AnsprechpartnerInnen für die einzelnen RPs:

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