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CDU und BAMF greifen Kirchenasyl an

Den christlichen Parteien ist der Anstieg der Kirchenasyle ein Dorn im Auge. So bezeichnete der Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Volker Kauder, die Praxis der Kirchen Ende Dezember als eine „höchst problematische Sache“, während Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei einem Treffen mit führenden katholischen Bischöfen im Januar angab, das Kirchenasyl „prinzipiell und fundamental“ abzulehnen. Er verstieg sich sogar zu einem Vergleich zwischen der islamischen Scharia und der Aufnahme von Flüchtlingen durch Kirchengemeinden.

In 169 von 200 Fällen wurde im vergangenen Jahr Kirchenasyl gewährt, um Überstellungen in andere EU-Länder, in denen Flüchtlingen Haft, Obdachlosigkeit und Elend drohen, zu verhindern. Damit setzen die beteiligten Kirchengemeinden ein deutliches Zeichen gegen das unmenschliche und ungerechte Dublin-System, das in der Öffentlichkeit immer mehr in die Kritik gerät. Pro Asyl wertet die aktuellen Angriffe von CDU/CSU auf das Kirchenasyl daher auch als Maßnahme, um die öffentlichen Debatten über die Dublin-Verordnung zu unterbinden.

Der verbale Angriff auf das Kirchenasyl wird flankiert von der momentanen Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“ zu werten, wodurch sich die Überstellungsfrist von 6 auf 18 Monate erhöht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Asyl in der Kirche“ stellte hierzu fest: „Dass Menschen im Kirchenasyl nicht 'flüchtig' sind, ist offensichtlich: ihr Aufenthaltsort ist den Behörden bekannt. Wir sind überzeugt, dass auch Gerichte in diesem Sinne entscheiden werden.“ Laut Süddeutscher Zeitung gibt es bereits zwei Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die es ablehnen, Flüchtlinge im Kirchenasyl als untergetaucht zu betrachten.

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