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Starthilfe Plus - ein Rückkehrprogramm mit "Gschmäckle"

Die Bundesregierung hat zum 1. Februar gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das neue Rückkehrförderprogramm "Starthilfe Plus" eingeführt. Neben der Übernahme der Rückreisekosten kann künftig eine Reisebeihilfe in Höhe von 200 € und eine einfache Starthilfe in Höhe von 300 bzw. 500 € (jeweils pro Person ab 12 Jahren) beantragt werden. Neben der Übernahme der Rückreisekosten kann künftig eine Reisebeihilfe und eine einfache Starthilfe in Höhe von 300 bzw. 500 € (jeweils pro Person ab 12 Jahren) gewährt werden. Das Programm schafft ganz klare Anreize zur Rücknahme des Asylantrags. So wird eine Bonuszahlung in Höhe von 1.200 € gewährt, wenn noch vor Zustellung des Asylbescheids die verbindliche Entscheidung zur freiwilligen Ausreise getroffen wird und daraufhin der Asylantrag zurückgenommen wird. Wer die Entscheidung zur freiwilligen Ausreise nach Ablehnung innerhalb der Ausreisefrist deklariert, kann eine Bonuszahlung in Höhe von 800 € erhalten - vorausgesetzt es werden keine Rechtsmittel eingelegt und die Ausreise erfolgt unverzüglich.

Für bereits mit Duldung in Deutschland lebende Personen gelten Übergangsregelungen. Menschen aus einigen osteuropäischen und kaukasischen Ländern, der Türkei oder den Westbalkanstaaten sind von der Förderung durch "Starthilfe Plus" ausgenommen. Die derzeitigen Hauptherkunftsländer (Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Eritrea und Somalia), aus denen Menschen vor Krieg, Terror und politischer Verfolgung, dagegen sind jedoch ausdrücklich inkludiert.

Es steht zu befürchten, dass mittels dieses Rückkehrprogramms noch mehr Menschen zur vorzeitigen Rücknahme ihres Asylantrags gedrängt und einseitig in Richtung freiwillige Rückkehr beraten werden, als es ohnehin bereits Praxis ist. Daher unser Rat an Engagierte: Wenn das Thema "freiwillige Ausreise" im Raum steht, ist eine ergebnisoffene Beratung geboten. Eine solche sollte bei unabhängigen Rückkehrberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände angefragt werden. Eine Begleitung der Geflüchteten zum Beratungstermin kann sinnvoll sein.

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