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Solidarität mit Istvan Farkas!

Unterstützungsaufruf für serbischen Roma-Aktivisten

Die Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg hat den für den in Balingen lebenden serbischen Roma-Aktivisten Istvan Farkas eingereichten Härtefallantrag am 26. Juli abgelehnt. Jetzt hat Herr Farkas wohl oder übel seine Bereitschaft zur “freiwilligen Ausreise” erklärt, damit es nicht zu einer Abschiebung kommt.
Istvan Farkas ist ein politischer Aktivist, der sich viele Jahre lang für die Rechte der Roma und anderer Minderheiten in Serbien eingesetzt hat und deswegen bedroht und misshandelt wurde. Im Jahr 2013 stellte er einen Asylantrag in Deutschland. Nachdem dieser abgelehnt wurde, reichte er selbst eine Klage ein. Er erhielt jedoch nie die Gelegenheit, seine Asylgründe einem Gericht vorzutragen. Im Oktober 2015 stellte das Verwaltungsgericht Sigmaringen das Verfahren mit einer fadenscheinigen Begründung ein (siehe “kleine Chronik”), woraufhin eine Petition beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht wurde. Die Petition hatte den Erfolg, dass die Aussicht bestand, dass das Gericht das Verfahren wieder aufnimmt. Doch die Neuterminierung für August 2016 scheiterte wieder an der Postzustellung. Eine erneute Terminierung nahm das Gericht trotz anwaltlichem Antrag nicht vor. Stattdessen unternahmen die Behörden am 27. März einen Abschiebungsversuch. Es gelang jedoch, den Härtefallantrag zu aktivieren.
Istvan Farkas will nur so lange in Serbien bleiben, wie es unbedingt nötig ist. Aufgrund seiner ungarischen Vorfahren hat er die Chance, einen ungarischen Pass zu erhalten. Hierzu braucht er noch diverse Dokumente und Bescheinigungen. Mit dem ungarischen Pass möchte er sobald wie möglich nach Deutschland zurück kommen und in Deutschland eine Arbeit finden. Bei der Entwicklung dieser Perspektive wollen Unterstützer*innen in Deutschland Herrn Farkas unterstützen.
Deshalb wird um Spenden gebeten, die zur Unterstützung für Istvan Farkas eingesetzt werden können für folgende konkrete Zwecke:
– Finanzierung von Kosten, die für die Beantragung und Ausstellung eines ungarischen Passes und eine darauffolgende Wiedereinreise nach Deutschland anfallen
– Unterstützung zum Lebensunterhalt und für Mietkosten während der Zeit in Serbien, denn Herr Farkas wird nach der Rückkehr zunächst mittellos und obdachlos sein und höchstens in geringfügiger Weise Geld verdienen können

auf das Konto des Solifonds Perspektiven:
menschen.rechte tübingen e.V.
Volksbank Tübingen
IBAN: DE94 6419 0110 0308 1020 10,
BIC: GENODES1TUE
Stichwort: “Farkas”

Vielen Dank!

Spenden auf dieses Konto sind steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, wenn Sie Ihre Adresse auf der Überweisung angeben. Wer eine E-Mail angibt, wird über die Aktivitäten des Solifonds auf dem Laufenden gehalten.

Kleine Chronik des Asylverfahrens von Istvan Farkas:
Septemberg 2013    Ankunft in Deutschland, Asylantrag
September 2014     Ablehnung des Asylantrags als “offensichtlich unbegründet” (“sicheres Herkunftsland”)
September 2014     Herr Farkas hat keine Unterstützer und keinen Rechtsanwalt. Er legt selbst Klage gegen die Ablehnung ein.
20.10.2015     Das VG Sigmaringen stellt das Klageverfahren ein, weil Herr Farkas das Klageverfahren nicht betreibe. Briefe an Herrn Farkas waren nicht zustellbar, obwohl sich seine Adresse nicht geändert hat und er einen eigenen Briefkasten hat.
8.12.2015     Einreichung der Petition “Bleiberecht für Istvan Farkas” beim Petitionsausschuss des Landtags BW
27.1.2016     Ablehnung der Petition durch den Petitionsausschuss des Landtags BW. Empfehlung, beim Gericht einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ggf. gleichzeitig einen Härtefallantrag zu stellen
2.1.2016     Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei VG Sigmaringen
2.1.2016     Härtefallersuchen bei der Härtefallkommission des Landes BW
August 2016     Die Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens scheitert erneut. Die vom VG Sigmaringen verschickte Ladung kommt erneut nicht bei Herrn Farkas an. Dies wird erst im November 2016 bekannt, als sich Herr Farkas ratsuchend an einen Anwalt wandte
27.03.2017     Abschiebungsversuch: Mehrere Polizisten wollen Herrn Farkas in der Nacht vor einer Sammelabschiebung abholen, treffen ihn aber nicht an
4.4.2017     Aktivierung des Härtefallantrags. Es stellt sich heraus, dass die Geschäftsstelle der HFK im Januar 2016 keine Eingangsbestätigung für den Härtefallantrag schickte und den Einreicher auch nicht über das Ergebnis der Vorprüfung informierte.
26.07.2017     Ablehnung des Härtefallantrags durch die Härtefallkommission des Landes BW

 

Hintergrund:

 

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