Informationen

Sichere Herkunftsstaaten?

Bundesregierung plant Gesetz, das Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina zu "sicheren Herkunftsstaaten" machen soll

Das Bundesinnenministerium hat Anfang März den „Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ vorgelegt, das die Länder Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Albanien zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklären soll. Das Gesetzesvorhaben ist Teil des Koalitionsvertrags der großen Koalition. Das Gesetz hätte zur Folge, dass vor allem Roma aus diesen Herkunftsstaaten von einem fairen Asylverfahren ausgeschlossen wären. Asylanträge würden dann stets als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt werden. PRO ASYL sieht in dem Gesetzentwurf ein "Machwerk, das jeden gesetzgeberischen Standard unterläuft". Der Gesetzentwurf wurde am 30. April 2014 von der Bundesregierung bei einer Kabinettssitzung angenommen. Am 23. Juni wird voraussichtlich eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Innenausschuss des Bundestages stattfinden. In der Woche vom 30. Juni bis 4. Juli steht vermutlich die Abstimmung im Bundestag an. Die Abstimmung im Bundesrat ist für 11. Juli vorgesehen. Der Gesetzentwurf wird von zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft massiv kritisiert und abgelehnt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie startete den Aufruf "Roma-Flüchtlinge haben kein „sicheres Herkunftsland“ – Menschenrechtsorganisationen lehnen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab", den zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen unterzeichnet haben. Anfang Juni schlug die CDU/CSU vor, das Gesetz auch auf die Staaten Albanien und Montenegro anzuwenden.

Zurück