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Segregation, Ausgrenzung und fehlende Rechtshilfe

UNO-Komitee gegen Rassismus sieht erheblichen Verbesserungsbedarf in Serbien

Das UNO-Komitee zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung hat sich zur Situation in Serbien geäußert. Nach Auffassung des Komitees gibt es großen Verbesserungsbedarf in Sachen Schutz vor rassistischer Diskriminierung und Gewalt. Ferner spricht das Komitee von „Segregation“ im Bildungs- und Wohnungsbereich, die Angehörige der Minderheit der Rom*nja ausgrenzt. Mangels finanzieller Unterstützung könnten sich Betroffene von Diskriminierung oft nicht rechtlich zur Wehr setzen – und selbst wenn: Die Unabhängigkeit der Justiz scheint nicht immer gewährleistet.

 

Einige der Schlussfolgerungen:

- Es gibt zwar einen Ombudsstelle für Menschenrechte. Allerdings liegen nur spärliche Informationen bezüglich der eingereichten Beschwerden über rassistische Diskriminierung sowie über den Ausgang dieser Beschwerden vor

- Das Komitee ist besorgt, dass die Unabhängigkeit der Justiz nicht immer gewährleistet erscheint

- Das Komitee ist besorgt über die zunehmende Häufigkeit von Hassreden und bemängelt, dass Hassreden bei öffentlichen Veranstaltungen nur rechtlich geahndet werden kann, wenn es zu Gewalt führt.

- Trotz Bemühungen durch Maßnahmen wie Stipendien ist der Prozentsatz vom Rom*nja-Kindern, die zur Schule gehen, „drastisch niedriger“ als der Durchschnitt. Zudem wird eine Segregation betrieben – Kinder aus der Minderheit werden häufig in getrennten Klassen unterrichtet

- Es gibt eine de-facto-Segregation in Sachen Wohnraum. Ein Drittel der gemeldeten Obdachlosen sind Rom*nja, 60 000 Angehörige der RAE-Minderheiten (Rom*nja, Ashkali, Ägypter*innen) leben in informellen Siedlungen und haben oft keinen Zugang zu grundlegender Versorgung wie Trinkwasser und Sanitäranlagen

- Es finden weiter unagekündigte Zwangsräumungen solcher Siedlungen statt, ohne vorherige Rücksprache mit den Bewohner*innen, ohne Prüfung möglicher Alternativen und ohne Einhaltung des Rechtsweges

- Obwohl ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt, gibt es immer noch keine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung in rechtlichen Verfahren. Dies nimmt vielen Betroffenen von rassistischer Gewalt und Diskriminierung die Chance, sich rechtlich dagegen zu wehren

 

 

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