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Schwäbisch Gmünd: Flüchtlinge als Kofferträger

Die Anstellung von Asylsuchenden als Kofferträger bei der Deutschen Bahn löste einen Medienhype aus

Es war ein Artikel auf spiegel online, der Medien aus der ganzen Bundesrepublik auf ein Schwäbisch Gmünder Projekt aufmerksam machte: dort wurden Flüchtlinge, die sich für diese Arbeit freiwillig gemeldet hatten, für 1,05 € pro Stunde am Bahnhof angestellt. Dieser wird derzeit umgebaut, etliche Gleise sind nur über eine steile, lange Treppe zu erreichen. Die mit Strohhut und einheitlichen T-Shirts ausgestatteten Flüchtlinge sollten den Reisenden beim Umsteigen helfen. Da im ersten Jahr des Aufenthalts ein Arbeitsverbot besteht, ist im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetz nur gemeinnützige Arbeit für max. 1,05 Euro die Stunde möglich. Die vom Oberbürgermeister und vom Asylarbeitskreis initiierte Beschäftigungsinitiative war gut gemeint. Der Artikel auf spiegel online löste allerdings eine hitzige Diskussion über die unterschiedlichen Facetten des Projekts aus. Neben kolonialen Bildern vom koffertragenden Schwarzen wurde in Frage gestellt, ob es rechtmäßig sein kann, dass ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn Asylsuchende zu solchen Konditionen beschäftigen darf. Bereits einen Tag nach Beginn der Diskussion brach die Bahn das Projekt ab. Die beschäftigten Asylsuchenden waren allerdings enttäuscht, weil die Arbeit für sie eine Möglichkeit war, dem tristen Nichtstun in der Unterkunft zu entkommen und etwas Sinnvolles für die Gesellschaft zu machen. Verwaltung und Asylarbeitskreis fühlten sich missverstanden und in die rassistische Ecke gestellt.

Einige Medienberichte zu diesem "Aufreger":

 

Hintergrundinfo:

Nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist es möglich, Asylsuchende zur Ableistung von gemeinnützigen Tätigkeiten mit einem Stundenlohn von max. 1,05 Euro heranzuziehen. Dies ist auch gängige Praxis. Das Gesetz schreibt vor, dass solche Tätigkeiten nur in gemeinnützigen, kommunalen oder staatlichen Einrichtungen zulässig sind und die Arbeit "zusätzlich" sein muss. Solche Tätigkeiten können auch von Asylsuchenden ausgeführt werden, die während der ersten neun Monate des Aufenthalts im Land noch einem allgemeinen Arbeitsverbot unterliegen. In Schwäbisch Gmünd ist von dieser Möglichkeit in den letzten Monaten verstärkt Gebrauch gemacht worden, vor allem durch die Vermittlung von Asylsuchenden an soziale Einrichtungen - mit guten Erfahrungen für alle Seiten. Die Beschäftigung von Asylsuchenden im Rahmen solcher Arbeitsgelegenheiten bei privaten Unternehmen wie in diesem Fall der Deutschen Bahn ist aber rechtlich nicht zulässig.

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