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Roma-Familie erneut von Abschiebung in den Kosovo bedroht

Petition für Roma-Familie aus Walldürn abgelehnt

files/Dateien/Dokumente/INFOS - Roma/2012-10-31 SHALA IMG_0591-klein.jpg Familie Shala aus Walldürn

Kurze Geschichte der Familie Shala aus Walldürn:

Die Roma-Familie Shala lebt seit 13 Jahren in Deutschland. Einige Jahre davon mussten sind in der abgelegenen Gemeinschaftsunterkunft Hardheim (Neckar-Odenwaldkreis) leben, bis sie im Jahr 2007 nach Walldürn in eine Wohnung umziehen durften. Vier der fünf Kinder sind in Deutschland geboren und haben gute schulische Leistungen vorzuweisen. Bis Ende 2009 hatte die Familie eine Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung. Weil der Lebensunterhalt nicht vollständig gesichert werden konnte, wurde sie von der Ausländerbehörde Mosbach in die Duldung zurück gestuft. Einen Asylfolgeantrag lehnte das VG Karlsruhe im April 2012 endgültig ab. Im Juli 2012 sollte die Familie abgeschoben werden. Am 26. Oktober 2012 lehnte auch der Petitionsausschuss des Landtags die vom Walldürner Pfarrer Karl Kreß und Mechthild Hager (Eine Welt Initiative Osterburken) eingereichte Petition ohne weitere Begründung ab. All dies ist Realität unter einer grünroten Landesregierung, die sich "Humanität hat Vorrang" auf die Fahnen geschrieben hat.

Die Kinder

Bis auf die älteste Tochter G. sind alle Kinder in Deutschland geboren und aufgewachsen. In der Schule sind die Kinder gut. G. hat trotz einiger Schwierigkeiten des Jugendalters gute Aussichten auf das Erreichen des Hauptschulabschlusses im nächsten Jahr. Die jetzt wieder drohende Abschiebung ist vor allem im Hinblick auf die Kinder unverständlich und nicht hinnehmbar. Im Kosovo erwartet diese Kinder ein Leben in einer absolut fremden Umgebung, in massiver materieller Armut, ohne Schulbildung und sonstige gute Perspektiven. Die Politik verlangt ständig Integration. In diesem Fall werden die Integrationsleistungen schlicht ignoriert. Selbst im ländlichen und konservativen Walldürn hätte diese Familie einen guten Platz.

 

Ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit, ohne Arbeit keine Aufenthaltserlaubnis

Entscheidend für die Rückstufung in die Duldung war die auch von der Ausländerbehörde Mosbach vorgetragene Unterstellung, der Vater kümmere sich zu wenig um den Lebensunterhalt. Vater F. arbeitete zeitweise in einem Abfallentsorgungsbetrieb in Walldürn, verdiente aber für die vollständige Sicherung des Lebensunterhalts nicht genug. Durch eine Diabetes und eine Verletzung des linken Beins war er gesundheitlich eingeschränkt. Durch die Rückstufung in die Duldung begann der Teufelskreis: Ohne Arbeit keine Aufenthaltserlaubnis, ohne Aufenthaltserlaubnis keine Arbeit... Zahlreiche Bewerbungen scheiterten sowohl an den Handicaps als auch an manchen Arbeitgebern, die zwar einen Job in Aussicht stellten, aber nur wenn der Aufenthalt gesichert sei.

 

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