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Rems-Murr-Kreis muss Unterkunft in Fellbacher Gewerbegebiet aufgeben

VGH Mannheim erklärt Klage gegen Unterbringung von 68 Asylsuchenden im ehemaligen Roncalli-Haus in Oeffingen für zulässig

Laut einem vorläufigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ist eine Klage von Anwohnern gegen eine vom Rems-Murr-Kreis in einem Gewerbegebiet in Oeffingen bei Fellbach angemietete und bereits seit Ende 2012 betriebene Gemeinschaftsunterkunft zulässig. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte eine solche Klage zunächst abgelehnt. Das "Roncalli-Haus" war auch in früheren Zeiten ein Wohnheim, für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft stellte der Landkreis einen Nutzungsänderungsantrag, da die Belegungszahl um 20 erhöht werden sollte. Da die dagegen eingelegte Klage nun aufgrund des VGH-Urteils aufschiebende Wirkung hat und damit die vorläufige Genehmigung der Unterbringung im Gewerbegebiet auf Eis liegt, erklärte der Landkreis, dass er jetzt nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten suche. Das Urteil könnte auch für andere Kommunen Konsequenzen haben.

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