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„Registrierungsdrehkreuz“ in Heidelberg nimmt (Probe-)Betrieb auf

Seit Kurzem steht fest, dass die ehemalige US-Siedlung „Patrick Henry Village (PHV)“ in Heidelberg als Zentrale Registrierungsstelle Baden-Württembergs fungieren wird. Das Konzept dieses Pilotprojekts sieht dabei so aus, dass Registrierung, Gesundheitsuntersuchung und die förmliche Asylantragstellung eines Großteils der in Baden-Württemberg ankommenden Asylsuchenden gebündelt innerhalb weniger Tage erfolgen sollen. Erst danach werden die Flüchtlinge im gesamten Bundesland verteilt. Dadurch erhofft man sich eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung.

Ein erster Testbetrieb des Registrierungszentrums in Heidelberg wurde nun aufgenommen; bei der Erfassung der Asylsuchenden wird das Landespersonal von Soldaten der Bundeswehr unterstützt. Allerdings wir das BAMF erst nächste Woche vor Ort sein, wobei es sich bei den avisierten zehn Mitarbeitern (hoffentlich) nur um eine „Vorausabteilung“ handeln dürfte. Nach wie vor scheint das BAMF das entscheidende „Nadelöhr“ im Asylverfahren zu sein. Auf die förmliche Asylantragstellung warten die Betroffenen derzeit häufig noch viele Monate; teilweise werden Termine erst für Februar 2016 vergeben. Dabei hat nach europäischem Recht eine Asylantragstellung nunmehr eigentlich innerhalb weniger Tage zu erfolgen. Vor dieser Verpflichtung „drückt“ sich auch das geplante Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, obwohl gerade hier - entprechend der gesetzgeberischen Zielsetzung - die Möglichkeit einer Verfahrensbeschleunigung bestünde. So könnte etwa eine gesetzliche Asylantragsfiktion, wie sie der Ausschuss „Ausländer- und Asylrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins in einer aktuellen Stellungnahme zur Umsetzung der Verfahrensrichtlinie (wiederholt) fordert, nicht nur für Klarheit bzgl. der Rechtsstellung der Asylsuchenden sorgen, sondern auch das BAMF zu schnellerem Handeln anhalten. Nach geltender Rechtslage hat es de facto das BAMF in der Hand, wann der offizielle Startschuss im Asylverfahren fällt. Das ist nicht nur für die Flüchtlinge, sondern auch für die beteiligten Landesbehörden misslich, die mit Behelfslösungen arbeiten müssen, um den Flüchtlingen zu ihrem Recht zu verhelfen.

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