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Rechtswidrige Abschiebung in Lebensgefahr muss rückgängig gemacht werden

PRESSEMITTEILUNG, 24.03.2016

45-jährige Frau rechtswidrig nach Albanien abgeschoben. Flüchtlingsrat fordert die sofortige Wiedereinreise von Frau Kurti.

Am frühen Morgen des 16. März wurde eine schwer nierenkranke Frau nach Albanien abgeschoben, obwohl der in diesem Fall gestellte Härtefallantrag noch nicht entschieden ist. Die Abschiebung war damit rechtswidrig. Obwohl das Innenministerium und das Regierungspräsidium Karlsruhe diesen Fehler einräumen und über das Gesundheitsrisiko informiert sind, gibt es auch nach über einer Woche noch keine Entscheidung, Frau Kurti die Wiedereinreise nach Deutschland zu erlauben.

In der Nacht von 15.3. auf 16.3. hat das Regierungspräsidium Karlsruhe fälschlicherweise eine Frau mit terminaler Niereninsuffizienz abgeschoben. Diese Abschiebung erfolgte rechtswidrig, da ein Härtefallantrag in Bearbeitung war. Solange sich die Härtefallkommission mit dem Antrag befasst, sind Abschiebemaßnahmen grundsätzlich zurückzustellen.
Obwohl die Behörden diesen Fehler einräumen und über die erhöhten Risiken durch die Niereninsuffizienz wissen, konnten sie sich bis heute nicht entscheiden ihren Fehler umgehend wieder rückgängig zu machen und Frau Kurti zurück nach Deutschland zu holen. Vielmehr räumen sie dem Fall nach Aussage des Innenministeriums „keine höhere Priorität“ ein.
Das erhebliche gesundheitliche Risiko wurde sehenden Auges in Kauf genommen, da Frau Kurti am Tag eines eigentlichen Dialysetermins abgeschoben wurde. Als abgeschobene arbeits- und mittellose Roma hat sie nach aktuellen Angaben der Schweizer Flüchtlingshilfe nur einen erschwerten Zugang zu vielen Gesundheitsleistungen in Albanien. Da sie nach ihrer Ankunft in Tirana zunächst sechs Stunden von der Polizei festgehalten wurde, bevor sie die Möglichkeit hatte einen Arzt aufzusuchen, bestätigten sich die Befürchtungen der UnterstützerInnen aus Baden-Württemberg.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg ist schockiert über diesen offensichtlichen Rechtsbruch und fordert die Landesregierung auf, umgehend die Wiedereinreise von Frau Kurti in die Wege zu leiten. Außerdem bitten wir die Härtefallkommission diese zusätzliche Härte in ihre Entscheidung einzubeziehen.

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