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Rechtsgutachten zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen der Dublin-II-Verordnung

Dieses Jahr entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob Überstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-II-Verordnung zulässig sind. In mehreren Verfahren hatte es Überstellungen bereits vorläufig gestoppt, für 2010 wird nun eine endgültige Grundsatzentscheidung erwartet.

Im Auftrag von PRO ASYL und anderen Juristen- und Menschenrechtsorganisationen ist nun ein Rechtsgutachten zu verfassungs- und europarechtlichen Fragen im Hinblick auf Überstellungen an Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-II-Verordnung erstellt und beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

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