Informationen

Grün-Rote Landesregierung will Bargeldleistungen in LEAs abschaffen

Bürokratieaufbau anstatt pragmatischer Flüchtlingspolitik

Anders als Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein plant die Baden-Württembergische Landesregierung einen weiteren Einschnitt in das Leben geflüchteter Menschen. Die Entscheidung, ob Geld- oder Sachleistungen gewährt werden, liegt nach §3 AsylbLG bei den Bundesländern. Baden-Württemberg hat sich nun gegen Bargeldleistungen entschieden und will eine sogenannte Geldwertkarte für BewohnerInnen der Landeserstaufnahmestellen (LEA) einführen.
Das Integrationsministerium prüft derzeit, laut eigenen Angaben, die Umsetzbarkeit dieser Chipkarte im Hinblick auf Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetz. Auf konkrete Nachfragen haben wir bisher keine Antworten erhalten. Und bleibt damit weiterhin unklar, wie die Chipkarte ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand realisiert werden soll und wie sichergestellt wird, dass geflüchtete Menschen an allen Orten zahlen können. Auch stellt sich die Frage, wie eine Stigmatisierung bei Einkäufen mit einer solchen Karte verhindert werden kann.
Korrigieren

Zurück