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In dem Auge einer Romni spiegelt sich die Situation vor einem Flüchtlingscontainer in Nürtingen. Foto: Manuel Werner

Nürtinger Flüchtlingsinitiativen kritisieren weitere Ausgrenzung bestimmter Flüchtlingsgruppen

Ungleiche Behandlung und Isolierung als verwerflich beurteilt

(mw) Mit Sorge bewerten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des „Netzwerks Flüchtlingsarbeit Nürtingen“ (NFANT) die auf der jüngsten Ministerpräsidenten-Konferenz weiter verschärfte Ausgrenzung ganzer Flüchtlingsgruppen aufgrund ihrer Herkunft als verwerflich. Denn für diese Flüchtlingsgruppen soll die gesonderte, schlechtere Behandlung ausgeweitet werden, obwohl in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegt ist: „Niemand darf wegen … seiner Abstammung, seiner Rasse, … seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.“
 
Der Beschluss 
 
Ministerpräsidentenkonferenz, 18. Juni 2015: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen folgenden gemeinsamen Maßnahmenkatalog (Quelle: Pro Asyl): … Bund und Länder sind sich einig, … dass klar unterschieden werden muss zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben und denen infolgedessen keine Bleibeperspektive zukommt. … 
Bundesregierung und Länder setzen einen Aktionsplan um, der … eine weitere Beschleunigung der Asylverfahren sowie eine weitere Verkürzung der Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland von Asylbewerbern aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote ermöglichen soll. … Ziel ist eine Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber aus den Erstaufnahmeeinrichtungen heraus innerhalb von drei Monaten nach der Registrierung … Der Bund sagt eine verstärkte Unterstützung der Länder bei der Durchführung der zwangsweisen Rückführungen zu. … 
Bund und Länder prüfen …, ob die Länder Montenegro und Albanien sowie Kosovo als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können. … 
Bund und Länder sind sich einig, dass die EU eine stärkere Verantwortung bei der Bekämpfung der Fluchtursachen übernehmen, das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickeln und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen anstreben muss. 
 
Sichere Herkunft?
 
De facto betreffen diese Verschärfungen der Behandlung insbesondere Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. Aus der Sicht von Elisa (Name geändert), einem im Raum Nürtingen lebenden und von Abschiebung bedrohten Roma-Mädchen aus Serbien, sieht dies so aus: „Ich weiß nicht, was ein sicheres Land ist. Vielleicht, dass es sicher ist, dass wir nicht in die Schule gehen werden, dass mein Vater keine Arbeit bekommt und dass wir kein Geld haben werden". Die Liste so genannter „sicherer Herkunftsländer“ wurde erst im September 2014 durch das Ausscheren von Ministerpräsident Kretschmann aus der Position der rot-grün regierten Länder um die Westbalkanstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien erweitert, um die Flüchtlinge aus diesen Ländern wie auch aus einigen Westafrikastaaten im Asylverfahren anders, schlechter, zu behandeln. Der Asylantrag eines Flüchtlings aus einem sicheren Herkunftsland wird nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Daher sind die Anerkennungsquoten von vornherein niedrig. Bereits vorher waren die Quoten auch deshalb niedrig, weil die Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten in einer Spirale abwärts Benachteiligungen ausgesetzt waren (wir berichteten). Auch die geplanten Verschlechterungen für diese Flüchtlingsgruppen dürfte die Quote für die aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ stammenden weiter nach unten drücken, und die Argumente der Verursacher infolge ihrer eigenen Maßnahmen statistisch weiterhin scheinbar bestätigen. 
 
Kein gleichwertig faires Asylverfahren
 
Manuel Werner erläutert die Folgen der geplanten Verfahrensbeschleunigung: „Der Verbleib in den 'Erstaufnahmeeinrichtungen' - wie zum Beispiel in der früheren Kaserne bei Meßstetten weitab auf dem Heuberg – wird diese Flüchtlingsgruppen isolieren. Sie werden dann nicht mehr in Kommunen untergebracht, wo sie wie in Nürtingen Kontakt mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bekommen und von ihnen begleitet werden.“ Das führt nach Einschätzung von Ragini Wahl (NFANT) dazu, „dass die Betroffenen noch weniger ein gleichwertig faires Asylverfahren erhalten werden. Sie haben geringere Möglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen, auch weil sie weniger Unterstützung durch ehrenamtliche Begleitung als in den Kommunen finden“.
 
Intensiver Einblick durch ehrenamtliche Begleitung
 
Die ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfer von NFANT haben jahrelange Erfahrung in der Hilfe für Flüchtlinge aus verschiedenen Herkunftsstaaten. Aus Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien kommen mehrheitlich Roma nach Nürtingen. Die Ehrenamtlichen machen Hausaufgabenhilfe für Kinder, hören zu, erklären Briefe und Bescheide, füllen wenn nötig Anträge mit aus, helfen bei der Suche nach Arbeit, helfen beim Deutschlernen, fahren Erkrankte zu Arztterminen. Sie begleiten im Asylverfahren. Sie verhelfen Kindern zu Kunsttherapie, sie helfen, Therapeuten für Traumatisierte zu finden oder auch Rechtsanwälte. Manchmal erfahren sie von unglaublichen Lebensverhältnissen im Herkunftsland nur aufgrund der Zugehörigkeit zur Minderheit der Roma, von brutalem Rassismus und Behördenwillkür. Eine langjährige Flüchtlingsbegleiterin pflegt Kontakte zu ehemaligen Roma-Flüchtlingen aus Serbien und Mazedonien, die zur Zeit der Balkankriege nach Deutschland flüchteten und wieder zurück mussten, und besuchte sie in ihrer Heimat. Auf diese Weise wurde ihr bewusst, dass die offizielle Auskunftslage unserer Politiker und Behörden und die Praxis auseinanderklaffen. Martin Häberle von NFANT ergänzt: „Diese Minderheiten werden in ihren Heimatländern wie Rechtlose behandelt. Das wissen unsere Politiker auch, was ihre Entscheidung umso verwerflicher macht!“ Manuel Werner weist außerdem darauf hin, dass "dies ein folgenschweres Signal an die Herkunftsländer ist, denen gleichsam signalisiert wird, dass man ihrer krass beschönigenden Darstellungsweise folgt und es in Ordnung ist, wie sie Roma in ihrem Land behandeln. Genauso gut könnte man sagen, China sei ein sicheres Herkunftsland für Tibeter, weil dort nach eigener offizieller Auskunft Meinungsfreiheit herrsche und die Tibeter nicht benachteiligt würden.
 
Ausgegrenzt aufgrund ihrer Herkunft 
 
Eine Sonderbehandlung ganzer Flüchtlingsgruppen auf Grund ihrer Herkunft betrachtet NFANT als verwerflich, da in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegt ist: „Niemand darf wegen … seiner Abstammung, seiner Rasse, … seiner Heimat und Herkunft … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ „Dessen ungeachtet“, so Michaela Saliari von NFANT, „werden von unseren Politikern Flüchtlingsgruppen wie Syrer oder Jesiden aus dem Irak als die ‚wirklich politisch Verfolgten‘ hingestellt auf Kosten anderer Flüchtlingsgruppen zum Beispiel aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Diese werden von vornherein mehr als so genannte ‚falsche Flüchtlinge‘ diffamiert und behandelt. Es wird so getan, als ob all die anderen Flüchtlingsgruppen mehrheitlich als politisch verfolgt anerkannt werden, und dass bei den Flüchtlingen aus den drei genannten Westbalkanländern, aus denen insbesondere Roma kommen, bislang nicht auch Flüchtlinge mit Recht anerkannt oder geduldet wurden. Das Gegenteil ist aber der Fall. Stattdessen müssten Asylanträge von Balkan-Flüchtlingen, die zur ethnischen Gruppe der Roma gehören, zusätzlich nach der Genfer Flüchtlingskonvention geprüft werden. Denn in dieser internationalen Rechtsgrundlage werden Flüchtlinge auch aufgrund von ‚Verfolgung wegen ihrer Rasse … oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe‘ als schutzwürdig eingestuft.“ 
 
Was wirklich nötig ist
 
Anstatt sich selbst Gründe für eine Einschränkung des Asylrechtes zu schaffen, sollte die Regierung Verantwortung für die Bekämpfung der Fluchtursachen übernehmen, und diese nicht nur der EU zuschieben. „Angesichts der für Roma zum Himmel schreienden Verhältnisse müsste unsere Regierung die grundlegenden Menschenrechte für die Roma sowie die Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz dieser in den Herkunftsländern historisch gewachsenen nationalen Minderheiten einfordern“, meint Manuel Werner. Die Politiker sollten klären, weshalb die EU-Hilfen für Roma bislang in der Regel bei den Betroffenen nicht ankamen und Lehren daraus ziehen. Die Regierungschefinnen und -chefs sollten vehement darauf drängen, dass Sozialhilfe und Krankenversorgung in den vermeintlich sicheren Herkunftsstaaten auch für die Abgeschobenen tatsächlich gesichert sind, wie mitunter pressewirksam behauptet wird. Den EU-Beitrittskandidaten Serbien und Mazedonien müsste klar gemacht werden, dass der zunehmende Rassismus gegen Roma in diesen Ländern ein Hinderungsgrund für den Beitritt ist.
 
Für NFANT ist klar: Weil nicht gewährleistet ist, dass alle Roma in diesen Herkunftsländern als gleichberechtigte Bürger behandelt werden und weil grundlegende Menschenrechte vorenthalten werden, muss eine gründliche Einzelfallprüfung ohne Vorsortierung stattfinden! Außerdem sollten nach dem Gleichheitsgrundsatz sowieso von Anfang an gleiche Bedingungen wie bei den anderen Herkunftsgruppen gewährleistet sein!
 
Artikel mit freundlicher Genehmigung des Netzwerks Flüchtlingsarbeit Nürtingen übernommen aus:

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