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(Nicht-) Umsetzung des EuGH-Urteils zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Bislang vertrat das Auswärtige Amt die Position, dass die in Bezug auf die Niederlande getroffene Entscheidung des EuGH zum Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (nämlich, dass deren Minderjährigkeit zum Zeitpunkt der Asylantragstellung für den Nachzug maßgeblich sei) nicht auf Deutschland übertragbar sei.
Auf die Nachfrage der Bundestagsabgeordneten Zaklin Nastic (DIE LINKE.) erklärte die Bundesregierung, dass die Haltung des Auswärtigen Amtes zwar mit dem Bundesinnenministerium abgestimmt worden sei. In der Zwischenzeit sei aber von anderen Ressorts diesbezüglich Abstimmungsbedarf angemeldet worden, woraufhin in der Bundesregierung nun eine größere Ressortabstimmung begonnen habe (deren Ausgang ungewiss ist). Es geht um eine überschaubare Zahl Betroffener, für die die Versagung des Familiennachzugs allerdings eine unglaubliche Härte bedeutet.

Das für den Nachzug maßgebliche Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bereits zweimal im Sinne des EuGH-Urteils entschieden:

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