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Neues Flüchtlingsaufnahmegesetz - Übergangsregelungen und Eckpunkte

Seit 1. August gelten umfangreiche Lockerungen bei Unterbringung und Sozialversorgung

Am 1. August gab das Integrationsministerium die "Eckpunkte der künftigen Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung in Baden-Württemberg" heraus. Das Papier ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Beratung im Rahmen der "AG FlüAG", in der auch Vertreter/innen der LIGA der freien Wohlfahrtspflege und des Flüchtlingsrats repräsentiert waren. Auf der Basis der "Eckpunkte" erarbeitet das Integrationsministerium im Herbst einen Gesetzentwurf für ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die Forderungen von Flüchtlingsrat und LIGA gehen deutlich über die Inhalte der „Eckpunkte“ hinaus, vor allem beim Thema Unterbringung. Das Integrationsministerium will weiter zentrale "Gemeinschaftsunterkünfte" betreiben, der Flüchtlingsrat fordert dezentrale Unterbringung in Wohnungen. Verschiedene Verbesserungen sind aber beabsichtigt. So soll bei der Leistungsversorgung auf Geldleistungen umgestellt und damit die Sachleistungen abgeschafft werden! Bis zur Verabschiedung des Gesetzes, das für Frühjahr 2013 erwartet wird, sollen Übergangsregelungen bereits ab Anfang August in Kraft treten. Diese sind im Wesentlichen: Die Aufenthaltszeiten in „Gemeinschaftsunterkünften“ werden verkürzt (v.a. für Personen, die eine Duldung erhalten) / Die Beschränkung auf 4,5 m² pro Person wird aufgehoben / Die „Härtefallregelung“ im FlüAG (§ 6, Abs.1) für eine Unterbringung außerhalb von GU soll großzügiger gehandhabt werden / Unbegleitete Minderjährige werden nicht in GU untergebracht / Die Leistungen nach AsylbLG können auch als Geldleistungen erbracht werden.

 

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