Informationen

Neue Zahlen zum Dublin-Verfahren

Die Bundesregierung hat auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE zum Dublin-Verfahren geantwortet. Hieraus ergibt sich unter anderem, dass im dritten Quartal 2017 17.772 Übernahmeersuchen von Deutschland an andere EU-Länder gestellt wurden. In 11.484 Fällen erteilte das angefragte EU-Land seine Zustimmung zur Übernahme. Dublin-Abschiebungen fanden in diesem Zeitraum aber nur 1.863 statt. Hierbei fanden im dritten Quartal 2017 keine Überstellungen nach Griechenland und Ungarn statt, obwohl Griechenland in 37 Fällen eine einzelfallbezogene Zusicherung abgegeben hatte, dass Aufnahme und Asylverfahren nach EU-Recht stattfinden. Ungarn hatte bis Ende des dritten Quartals keine dieser Zusicherungen abgegeben, die Deutschland aber zur Bedingung für eine Überstellung macht.
Auch zum Familiennachzug im Rahmen der Dublin-III-Verordnung gibt es aktuelle Zahlen. Vom 01. Januar 2017 bis zum 30. September 2017 wurden insgesamt 1.885 Personen im Rahmen des Dublin-Familiennachzuges nach Deutschland überstellt. Allerdings warten in Griechenland immer noch rund 4.500 Familienangehörige, für die BRD seine Zuständigkeit erklärt hat, auf eine Überstellung nach Deutschland.

Zurück