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Neckar-Odenwaldkreis: Flüchtlinge fordern Bargeld statt Lagershop

In einem Brief wenden Sie sich an Landrat Achim Brötel (CDU)

Seit August 2012 können die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg aufgrund der "Vorläufigen Anwendungshinweise" des Integrationsministeriums zum Flüchtlingsaufnahmegesetz von Sachleistungen auf die Auszahlung von Bargeld umstellen. Bereits 13 Landkreise haben diesen Schritt vollzogen. Der Neckar-Odenwaldkreis gehört zu den Kreisen, die am bisherigen System der diskrminierenden Sachleistungen und an der Lagerunterbringung festhalten wollen.

Die Ausländerbehörde dieses Kreises verhängt auch weiterhin Leistungskürzungen nach § 1a AsylbLG. Das sog. Taschengeld (134 Euro monatlich bei erwachsenen Personen) wird gestrichen, wenn keine ausreichende Mitwirkung bei der Aufenthaltsbeendigung unterstellt wird. Mehrere Sozialgerichte haben diese Praxis in den vergangenen Monaten als nicht rechtmäßig verurteilt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz steht jedem Bedürftigen das Existenzminimum zu. Dieses darf nicht aus migrationspolitischen Erwägungen gekürzt werden.

Positiv ist, dass der Neckar-Odenwaldkreis seit Kurzem Nachzahlungen nach dem AsylbLG an Betroffene leistet. Im August 2012 hatten zahlreiche Betroffene Widerspruch gegen die bisherigen zu geringen Grundleistungen nach dem AsylbLG eingelegt. Da der Landkreis bis Juli 2012 keine Leistungsbescheide herausgegeben hat, stehen diesen Betroffenen nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils Nachzahlungen für den Zeitraum zwischen Jan. 2011 und Juli 2012 zu.

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