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Nach Flüchtlings-Protesten in Freudenstadt

Flüchtlingsrat fordert den Landkreis Freudenstadt zur Umstellung von Essenspaketen auf Geldleistungen auf.

 

Eine Versorgung mit Sachleistungen bringt erhebliche Nachteile mit sich. Die Auswahl aus Listen ist auf ein von Ämtern definiertes Angebot begeschränkt, welches individuelle Selbstbestimmung und Eigenverantwortung verhindert. Lebensmittelunverträglichkeiten und kulturelle Ernährungsgewohnheiten können dabei nur unzureichend berücksichtigt werden. Der erhöhte Aufwand für Vertrieb und Verwaltung führt zudem dazu, dass die angebotenen Nahrungsmittel zu teuer oder von geringerer Qualität sind.

Die erste Vorsitzende des Flüchtlingsrats Angelika von Loeper hat kein Verständnis dafür, dass Ämter bestimmen, was Flüchtlinge zu essen haben: "Sachleistungen sind entwürdigend und ineffizient. Jeder vernünftige Mensch würde für sich Geldleistungen wählen. Spätestens durch die seit August 2012 gültigen neuen Anwendungshinweise zum Flüchtlingsaufnahmegesetz können die Kreise Baden-Württembergs die diskriminierenden Sachleistungen aufgeben. Auch der Landkreis Freudenstadt sollte den Beispielen der Landkreise Tübingen, Ostalbkreis, Böblingen u.a. sowie der Städte Stuttgart, Mannheim und Heidelberg folgen, die sich für Geldleistungen entschieden haben.“

Die derzeit unterschiedliche Handhabung in den Stadt- und Landkreisen verstößt zudem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz: "Die Flüchtlinge vor Ort verstehen nicht, warum ihre Freunde einige Kilometer weiter nördlich oder südlich ihr Essen einfach in einem Laden kaufen, während sie in Freudenstadt aus einer beschränkten Liste auswählen müssen."

Derzeit wird über ein neues Flüchtlingsaufnahmegesetz in Baden-Württemberg beraten. Entgegen der öffentlichen Darstellung einiger Kreise hat die Landesregierung durch die Anwendungshinweise zum Flüchtlingsaufnahmegesetz vom 1.8.2012 klar gestellt, dass in Baden-Württemberg Essenspakete und die Kleiderausgabe durch Geldleistungen ersetzt werden können. Darin wird den Kreisen freigestellt, "...diejenige [Leistungsform] zu wählen, die unter humanitären, wirtschaftlichen und verwaltungspraktischen Gesichtspunkten sachgerecht erscheint".

Schon vor der Vorgriffsregelung hatten die Hälfte der Landkreise in Baden-Württemberg Essenspakete abgeschafft. Dass die Auszahlung von Geldleistungen konform mit dem bundesweit gültigen Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt, ist auch durch die Praxis der allermeisten anderen Bundesländer dokumentiert. Nur noch in Bayern und im Saarland werden die Sozialleistungen für Flüchtlinge ausschließlich als Sachleistungen ausgegeben.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg befürchtet, dass bestimmte Stadt- und Landkreise – entgegen den Interessen von Leistungsempfängern und der positiven Tendenz in Baden-Württemberg – Lieferverträge erneuern und so längerfristig rechtsverbindliche Tatsachen schaffen könnten.

 

Pressekontakt:

Marc Schwenzer

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schwenzer@fluechtlingsrat-bw.de

 

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