Informationen

Land erhöht Erstattungspauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz

Anpassung der Einmalzahlung pro Flüchtling an die Stadt- und Landkreise aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz

Bereits für die Monate August bis Dezember 2012 wurde dieser erhöhte Satz an die Stadt- und Landkreise erstattet. Im Anhörungsverfahren zu dieser Verordnung hat auch der Flüchtlingsrat eine Stellungnahme abgegeben. Es wurde kritisiert, dass aus der neuen Pauschalenfestsetzung nicht erkennbar sei, mit welchen Mitteln die Kosten für eine Verbesserung der sozialen Betreuung und Beratung, der Gesundheitsversorgung und der Unterbringung im Rahmen des geplanten neues Flüchtlingsaufnahmegesetzes getragen werden sollen. Wann die Neufassung des Gesetzes, das bereits für Herbst 2012 angekündigt war, kommen wird, ist derzeit nicht bekannt.26.03.2013 Pressemitteilung Ministerium für Integration Baden-Württemberg: "Integrationsministerin Öney hält Wort: Land erhöht Erstattungspauschale an die Stadt- und Landkreise für Flüchtlingsunterbringung

Zurück