Informationen

Die Länderregelungen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge: Zu hohe Hürden!

Auch Baden-Württemberg will, allerdings maximal 500, weitere syrische Flüchtlinge aufnehmen

Am 28. Juni beschloss der Deutsche Bundestag einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge. Der Antrag sieht vor, dass es die Bundesregierung den Ländern ermöglicht, unabhängig von der vom Bund beschlossenen Aufnahmekontigent von 5.000 syrischen Kriegsflüchtlingen eigene Aufnahmeanordnungen zu erlassen, um es den in den jeweiligen Bundesländern lebenden Syrerinnen und Syrern zu ermöglichen, Angehörige aus dem Krisengebiet zu sich zu holen.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat am 28.08. eine entsprechende Aufnahmeanordnung erlassen und die Zustimmung vom Bundesinnenministerium erhalten. Demnach will Baden-Württemberg 500 weiteren syrischen Flüchtlingen den Aufenthalt bei hier lebenden Verwandten vorübergehend ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwandten über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen und bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen während des Aufenthalts zu finanzieren.

In einer Pressemitteilung begrüßt der Flüchtlingsrat BW grundsätzlich den Erlass, kritisiert aber die schwer erfüllbaren Bedingungen: "Humanität sollte sich nicht am Geldbeutel der Betroffenen orientieren“, so die erste Vorsitzende Angelika von Loeper, "Familiennachzug, ohne wenn und aber mit der Möglichkeit der Integration in den Arbeitsmarkt wäre ein deutliches Signal der Menschlichkeit und Unterstützung der Kriegsflüchtlinge aus Syrien."

Zurück