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Konsequenz aus EuGH-Urteil: Deutsches Asylrecht nicht mit Unionsrecht vereinbar

Deutsche Asylgesetze widersprechen Europäischen Grundrechten. Dies wird durch ein Rechtsgutachten von Dr. Reinhard Marx (Frankfurt) bestätigt, das sich mit den Folgen eines Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2011 zur Dublin-II-Verordnung befasst und von Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden und Juristenorganisationen in Auftrag gegeben wurde. Gemeinsam fordern diese die Bundesregierung deshalb auf, die Asylgesetzgebung in Deutschland umgehend zu ändern. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Gesetzgeber gewährleisten muss, dass Schutzsuchenden gegen ihre Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Ein blindes Vertrauen, dass die Menschenrechte von Asylsuchenden in anderen Mitgliedstaaten beachtet werden, steht nicht im Einklang mit EU-Recht. Es wird gefordert, dass § 34a Abs.2 des Asylverfahrensgesetzes gestrichen wird.

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