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Klage gegen Studiengebühren eingereicht

Begründung liegt vor: Verwaltungsgericht Freiburg soll entscheiden

Gegen die im Mai beschlossenen Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Baden-Württemberg hat ein Student mit Unterstützung des Studierendenrates der Universität Freiburg geklagt. Nun wurde die Klagebegründung des Anwaltes Wilhelm Achelpöhler aus Münster vorgelegt.
Die Landesverfassung besagt in Artikel 11 Absatz 1 „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“ Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 30.05.2016, Az.1 VB 15/15, ausgesprochen, dass Art. 11 Abs. 1 der Landesverfassung den Zugang zur Hochschulausbildung gewährleistet. Phillip Stöcks, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg erklärt: „Der Anspruch auf Hochschulausbildung ist in Baden-Württemberg ein Menschenrecht, auf das sich auch ausländische Studierende berufen können."
Studiengebühren sind nur zulässig, wenn der Gesetzgeber für einkommensschwache Studierende, die die Studiengebühren nicht zahlen könnten, Regelungen vorsieht, die grundsätzlich gewährleisten, dass kein*e Studierwillige*r wegen unzureichender finanzieller Mittel von der Aufnahme eines Studiums abgehalten wird. So hat es bereits der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden. „An diesem Maßstab gemessen erweist sich die Einführung der Ausländer*innen-Studiengebühren als mit Art. 11 Abs. 1 Landesverfassung unvereinbar, weil es an
jeder Regelung fehlt, die dafür Sorge trägt, dass die Entscheidung für ein Studium in Baden-Württemberg nicht zu einer Frage des Geldbeutels wird.", so Wilhelm Achelpöhler.
Das Grundgesetz verankert in Artikel 3 Absatz 1 den Gleichheitsgrundsatz. Dieser wird durch die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen klar verletzt. Soweit damit argumentiert wird, dass ausländische Studierende keinen Beitrag zur Finanzierung der Hochschulen geleistet haben, unterscheidet sie das - während der Dauer des Studiums - nicht von anderen Studierenden.
"Außerdem zeigen Erhebungen wie jene des BMBF von 2014, dass ausländische Studierende auch einen wirtschaftlichen Gewinn für die Bundesrepublik darstellen", so Sina Elbers, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Viele bleiben nach Abschluss des Studiums in
Deutschland und zahlen, wie allen anderen auch, Steuern mit denen die Hochschulen finanziert werden.
Schließlich verstößt die Erhebung der Studiengebühren gegen Art. 2 Abs. 2 des Internationalen Pakts über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Auch dieser Pakt, der in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Bundesgesetz gilt, gewährleistet die Gleichheit und Freiheit des Zugangs zur Hochschulausbildung. "Diskriminierungen beim Hochschulzugang, wie sie für ausländische Studienbewerber*innen
vorgesehen sind, sind mit dem Pakt nicht vereinbar.", so Leon Grünig, Vorstand der Studierendenvertretung der Uni Freiburg. Zudem stellt sich die Einführung der Studiengebühren nach der bisherigen Gebührenfreiheit als mit dem Sozialpakt nicht vereinbarer Rückschritt gegenüber dem Ziel der Gebührenfreiheit des Studiums dar.
„Wir gehen davon aus, dass am Ende der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg über die Studiengebühr entscheidet.", erklärt Maleen Steding, Vorständin der Studierendenvertretung der Uni Freiburg.

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