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20 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts

Vor fast genau 20 Jahren schränkte der Deutsche Bundestag das in Artikel 16 Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf Asyl sehr stark ein. Auf den seitdem geltenden Art. 16a GG können sich nur noch solche politisch Verfolgten berufen, die nicht aus einem "sicheren Drittstaat" eingereist sind und nicht aus einem sog. verfolgungsfreien Herkunftsstaat stammen. Begleitet wurde die Grundgesetzänderung von einem flüchtlingsfeindlichen und rassistischen Diskurs in Politik und Medien, der auch die dadurch ausgelösten damaligen tödlichen Anschläge auf Flüchtlinge und MigrantInnen billigend in Kauf nahm. Die faktische Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 war „ein Sieg der Straße und eine Niederlage des Rechtsstaats“, so Angelika von Loeper, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg in einer Presserklärung.

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