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20 Jahre faktische Abschaffung des Asylrechts
Vor fast genau 20 Jahren schränkte der Deutsche Bundestag das in Artikel 16 Grundgesetz festgeschriebene Grundrecht auf Asyl sehr stark ein. Auf den seitdem geltenden Art. 16a GG können sich nur noch solche politisch Verfolgten berufen, die nicht aus einem "sicheren Drittstaat" eingereist sind und nicht aus einem sog. verfolgungsfreien Herkunftsstaat stammen. Begleitet wurde die Grundgesetzänderung von einem flüchtlingsfeindlichen und rassistischen Diskurs in Politik und Medien, der auch die dadurch ausgelösten damaligen tödlichen Anschläge auf Flüchtlinge und MigrantInnen billigend in Kauf nahm. Die faktische Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 war „ein Sieg der Straße und eine Niederlage des Rechtsstaats“, so Angelika von Loeper, 1. Vorsitzende des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg in einer Presserklärung.
- 23.05.2013 Pressemitteilung von PRO ASYL: "26. Mai: 20 Jahre Änderung des Grundrechts auf Asyl. Startschuss für einen europäischen Wettlauf der Schäbigkeiten. PRO ASYL fordert ein gemeinsames EU-Asylrecht auf hohem Schutzniveau."
- 26.05.2013 Süddeutsche.de:"Änderung des Asylrechts vor 20 Jahren: "Verdammte dieser Erde". Ein Kommentar von Heribert Prantl
- 26.05.2013 Presseerklärung PRO ASYL: "Integrationsgipfel 20 Jahre nach Solingen. Vertane Chance: Über Rassismus wird nicht gesprochen"
- 27.05.2013 Deutschlandradio: "Asylsuchende haben in Deutschland keine Lobby". Migrationsexperte nennt Situation für Asylbewerber skandalös. Klaus J. Bade im Gespräch mit Katrin Heise
- 20.06.2012 Hendrik Cremer (Deutsches Institut für Menschenrechte): Die Asyldebatte in Deutschland: 20 Jahre nach dem „Asylkompromiss“. Essay, 31 S. [PDF]