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Hohe Nutzungsgebühren für Geflüchtete mit eigenem Einkommen

Erste Ergebnisse der Umfrage und Hinweise für die Praxis

Im Newsletter vom 9.5.2017 haben wir Sie darum gebeten, mitzuteilen, wenn die Nutzungsgebühren für Geflüchtete mit eigenem Einkommen auch in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde signifikant angehoben worden sind. Ganz herzlich bedanken wir uns bei den Engagierten, die uns über die jeweilige Situation vor Ort Informationen haben zukommen lassen.

Hier eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse: Im Rems-Murr-Kreis beträgt die Gebühr für vorläufig untergebrachte Geflüchtete ab 16 Jahren 294 € pro Monat, im Landkreis Ravensburg zahlt dieselbe Personengrupppe 248 € (vorher 150 €), im Landkreis Konstanz liegt der entsprechende Betrag bei 320 € (vorher: 140 €). Die Stadt Reutlingen legte die Nutzungsgebühren vor kurzem für die Anschlussunterbringung pauschal auf 280 € pro Platz fest, während die Stadt Freiburg ein nach familiärer Situation und Zimmerform gestaffeltes Gebührenmodell aufweist, die Gebühr liegt im Bereich 300 (Einzelperson im Mehrbettzimmer) bis 450 (Paar im Doppelzimmer) €. Teilweise werden in die Berechnung der Gebühren auch Kosten für Sicherheitskräfte, Hausmeisterdienste oder sonstiges Personal einberechnet, was rechtlich zumindest fragwürdig ist.

In der Landeshauptstadt wird ab 1. September eine besonders drastische Situation eintreten: Für eine Wohnfläche von 4,5 qm sollen dann laut Gemeinderatsbeschluss knapp 390 € und für eine Wohnfläche von 7 qm knapp 606 € von den Geflüchteten gefordert werden. Einmalig auf sechs Monate befristet sollen niedrigere Sätze (228 € bzw. 354 €) gelten, die laut Satzung einen Anreiz darstellen sollen, „[…] im Zeitraum von maximal 6 Monaten eigenen Wohnraum zu suchen“. Dadurch entstehen im Extremfall Quadratmeterpreise von 86 €.

Wie man genau vorgeht, wenn eine Person von hohen Nutzungsgebühren betroffen ist, ist sehr stark vom Einzelfall abhängig. Eventuell kann es Sinn machen, gegen den Gebührenbescheid Rechtsmittel einzulegen. Unter Umständen ist es aber sinnvoller, das Thema zunächst in politische Gremien des Landkreises/der Kommune einzubringen. Wenn Sie hier Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Um unseren Überblick über die Situation zu vertiefen, freuen wir uns weiterhin über Informationen über die Situation in Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde. Dazu können Sie uns gerne Gebührenverordnungen bzw. Satzungen und/oder anonymisierte Gebührenbescheide an info@fluechtlingsrat-bw.de zukommen lassen. Um das Thema für die Öffentlichkeitsarbeit noch besser aufzubereiten, sind für uns auch detailliert geschilderte Einzelfälle (gerne anonymisiert) hilfreich, in denen neben der Höhe der Nutzungsgebühren auch die Höhe des Gehalts, die Zimmergröße, der Zustand der Unterbringung sowie ggf. Fotos und die Konsequenzen der Nutzungsgebührenerhöhung dargelegt sind. Danke für Ihre Mithilfe!
 

 

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