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Handyauslesung bei Asylsuchenden

GFF sucht geeignete Kläger*innen, um gegen die Auswertung von Handydaten durch das BAMF zu klagen

Seit Juli 2017 können in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren Datenträger, vor allem Handys ausgelesen und ausgewertet werden (§ 15a AsylG; §§ 48, 48 a AufenthG). Aus Sicht der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) werden hierbei die Betroffenen in ihrer Selbstbestimmung verletzt. Aus diesem Grund sucht die GFF für strategische Verfahren geeignete Kläger*innen, um gegen die Auswertung von Handydaten durch das BAMF zu klagen. Die Klagen sollen losgelöst vom Asylrechtsverfahren erfolge, die anwaltliche Betreuung finanziert und organisiert die GFF.

Als Kläger*in werden geflüchtete Personen gesucht,

  • deren Asylverfahren noch läuft oder schon abgeschlossen ist,
  • deren Handydaten vom BAMF bei der Registrierung ausgelesen wurden, weil sie keinen validen Pass vorlegen konnten, und
  • bei denen kein Grund zur Annahme besteht, dass sie wahrheitswidrige Angaben zur Identität oder Herkunft gemacht haben (oder jedenfalls soweit noch nicht bekannt ist, dass die Handydaten-Auswertung berechtigten Grund zur Annahme gibt, dass wahrheitswidrige Angaben gemacht wurden).

In persönlicher Hinsicht sollten die Personen zudem

  • motiviert sein, sich für die Rechte geflüchteter Personen einzusetzen und deshalb bereit sein, gemeinsam mit der GFF gegen die BRD zu klagen, und
  • dazu absehbar in der Lage sein, für die Dauer eines möglicherweise langwierigen Verfahrens mit der GFF in Kontakt zu bleiben, z.B. aufgrund einer guten Bleibeperspektive

Ansprechperson für dieses Projekt ist Lea Beckmann, Juristin und zuständige Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, per Mail erreichbar unter lea@freiheitsrechte.org.

Genauere Infos zur Gesellschaft für Freiheitsrechte und zu diesem Projekt sind unter diesem Link zu finden: freiheitsrechte.org

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